IPSASB veröffentlicht Leitlinien zu Altersversorgungsplänen

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09.11.2023

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) 49 'Altersversorgungspläne' veröffentlicht.

IPSAS 49 Altersversorgungspläne basiert auf IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen und legt umfassende Vorschriften für die Bilanzierung und Berichterstattung im Abschluss von Altersversorgungsplänen fest, wobei die Teilnehmer aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Sektors und andere in Frage kommende Mitglieder sind. Bei der Entwicklung von Prinzipien für den öffentlichen Sektor wurden die Vorschriften für den privaten Sektor in IAS 26 auf der Grundlage von Erfahrungen aus der ganzen Welt angepasst, um sicherzustellen, dass die besonderen Merkmale des öffentlichen Sektors im Standard berücksichtigt werden. Insbesondere wurden die bestehenden Wahlmöglichkeiten in IAS 26 überprüft diejenigen gestrichen, die für den öffentlichen Sektor nicht geeignet sind oder im Widerspruch zu bestehenden IPSAS stehen.

IPSAS 49 tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

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