Klimabezogene Sachverhalte im Abschluss

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23.11.2023

Der Stab des neuseeländischen Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) hat Leitlinien zu klimabezogenen Sachverhalten im Abschluss veröffentlicht.

In der Einleitung zu den Leitlinien heißt es:

Mit der Einführung verpflichtender klimabezogener Angaben müssen die über Klimaaspekte berichtenden Unternehmen den Adressaten helfen, zu verstehen, ob, wie und in welchem Umfang sich klimabezogene Angelegenheiten im Abschluss einer Berichtseinheit widerspiegeln. Abschlüsse und klimabezogene Angaben ergänzen und vervollständigen sich gegenseitig und sollten zusammen ein kohärentes Bild ergeben.

In der Publikation wird das Zusammenspiel von Abschlüssen und klimabezogenen Angaben in drei großen Kapiteln analysiert:

  1. Auswirkungen klimabezogener Sachverhalte im Abschluss
  2. Zusammenhang zwischen Abschlüssen und klimabezogenen Angaben
  3. Unterschiede zwischen Abschlüssen und klimabezogen

Sie bietet auch einen Anhang über das Prinzip der Kohärenz.

Die Leitlinien folgen ähnlichen Veröffentlichungen des AASB (2018/2019) und des IASB (2020/2023).

Sie können sich Climate-related matters in financial statements von der Internetseite des XRB herunterladen.

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