Zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie veröffentlicht

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21.11.2023

Im Amtsblatt der EU wurden am 21. November 2023 zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 („Environmental Delegated Act“) beinhaltet insgesamt sieben Anhänge. Anhänge eins bis vier umfassen neue technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten zu den vier umweltbezogenen Zielen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Anhänge fünf, sechs und sieben beinhalten Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 („Disclosure Delegated Act“) zur Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 besteht aus insgesamt zwei Anhängen, die Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 („Climate Delegated Act“) beinhalten. Die Änderungen umfassen die Aufnahme neuer technischer Bewertungskriterien für zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten für die zwei klimabezogenen Ziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel).

Die beiden delegierten Verordnungen treten am 11. Dezember 2023 in Kraft und sind erstmals ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. In der erstmaligen Berichterstattung ist zunächst nur über die Taxonomiefähigkeit („Eligibility“) der neuen Wirtschaftsaktivitäten zu berichten, ein Jahr später dann auch über die Taxonomiekonformität („Alignment“).

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