Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024: Auswirkungen auf CSRD

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20.10.2023

Die Europäische Kommission ("Kommission") hat ihr Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht, das eine Liste der Maßnahmen enthält, die sie im kommenden Jahr ergreifen wird. Im Jahr 2024 wird sich die Kommission unter anderem auf die Verringerung der Berichtsanforderungen für Unternehmen konzentrieren.

Das Paket zur Verringerung der Berichtslast, dessen Ziel es ist, die Berichterstattung in verschiedenen Bereichen zu reduzieren und zu straffen, hat Auswirkungen auf die Umsetzung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die EU-Taxonomieverordnung. Einige der wichtigsten Vorschläge sind:

  • Gezielte Änderungen, die die Größenkriterien für Unternehmen, die unter die Berichtspflichten der CSRD fallen, anpassen und damit den Anwendungsbereich der CSRD wie folgt reduzieren:
    • Kleine Unternehmen: Der Schwellenwert für die Bilanzsumme steigt von 4 auf 5 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 8 auf 10 Mio. EUR.
    • Mittlere Unternehmen und Konzerne: Die Bilanzsumme steigt von 20 Mio. EUR auf 25 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 40 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR.
    • Große Unternehmen und Konzerne: Die Bilanzsumme steigt von 20 auf 25 Mio. EUR und der Schwellenwert für den Nettoumsatz von 40 auf 50 Mio. EUR.
  • Verschiebung der Frist für die Annahme sektorspezifischer und drittlandsbezogener Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) von Juni 2024 auf Juni 2026. Dadurch wird das Datum des Inkrafttretens der CSRD für Unternehmen aus Drittländern nicht verschoben.
  • Veröffentlichung eines Aufrufs zur Einreichung von Belegen, um zu ermitteln, welche Berichtspflichten im allgemeinen EU-Rahmen gestrichen oder rationalisiert werden können.
  • Klarstellung der EU-Taxonomieverordnung, die besagt, dass für Tätigkeiten, die für die Geschäftstätigkeit nicht wesentlich sind oder für die Unternehmen keine Nachweise oder Daten zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften vorliegen, keine Bewertung erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsprogramm 2024 der Kommission auf der Website der Europäischen Kommission.

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