DRSC-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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31.10.2023

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Stellung genommen.

In der Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung äußert das DRSC die Ansicht, dass IFRS 15 ein prinzipienbasierter, gut strukturierter und verständlicher Standard ist, der in der Praxis im Allgemeinen gut funktioniert. Insgesamt wird die Auffassung vertreten, dass das Kernprinzip und das unterstützende fünfstufige Modell zur Umsatzrealisierung nützliche Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden liefern.

Wenngleich verschiedene Aspekte von IFRS 15 während der Einführungsphase des Standards eine Herausforderung darstellt hätten, wären im Laufe der Zeit in der Praxis pragmatische und gut funktionierende Lösungen gefunden worde. Das DRSC ist daher der Ansicht, dass Stabilität das vorrangige Ziel der Überprüfung nach der Einführung sein sollte und grundlegende konzeptionelle Diskussionen und Standardänderungen vermieden werden sollten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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