EFRAG-Umfrage zu den vom IASB geplanten Angabevorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen
13.10.2023
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Umfrage gestartet, um insbesondere von mit Unternehmenszusammenschlüssen befassten Erstellern Rückmeldungen zu den vorläufigen Entscheidungen des IASB im Rahmen des Projekts 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' einzuholen. Der Fokus liegt hierbei auf den vom IASB vorläufig vorgesehenen Angabepflichten.
Ausgehend von den Rückmeldungen zum Diskussionspapier des IASB "Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung" befürworteten die Anwender im Allgemeinen zwar die vorgeschlagenen Angabepflichten, da die Unternehmen nützlichere Informationen über die Gründe und die spätere Wertentwicklung der von ihnen durchgeführten Unternehmenszusammenschlüsse liefern würden. Viele Ersteller äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Bereitstellung solcher Informationen, da diese in einigen Fällen wirtschaftlich sensibel, zukunftsorientiert und nicht verfügbar sein könnten.
Der IASB hat u.a. die Angabepflichten seitdem mehrfach diskutiert und vorläufige Entscheidungen getroffen, wie die Angabepflichten zu Unternehmenszusammenschlüssen künftig ausgestaltet sein sollten. Daran anknüpfend hat EFRAG nun eine Umfrage gestartet, um Rückmeldungen darüber einzuholen, ob die vom IASB vorläufig vorgesehenen Angabepflichten in der Praxis angewandt werden können und ob sie die beabsichtigten Ziele zu vertretbaren Kosten erreichen.
Die Teilnahme an der schriftlichen Online-Umfrage ist bis zum 22. November 2023 möglich. Der IASB plant, einen Standardentwurf u.a. mit Vorschlägen zu den geänderten, Unternehmenszusammenschlüsse betreffenden Angabepflichten im ersten Halbjahr 2024 zu veröffentlichen.
Zugang zur Umfrage und weitere Informationen erhalten Sie der Internetseite von EFRAG.