Kalifornien führt verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ein

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11.10.2023

Der Gouverneur von Kalifornien hat zwei Gesetze unterzeichnet, die bestimmte öffentliche und private US-Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind, verpflichten, sowohl quantitative als auch qualitative klimabezogene Angaben zu leisten.

Die Gesetze, SB-253—Climate Corporate Data Accountability Act und SB-261—Greenhouse Gases: Climate-Related Financial Risk werden die ersten branchenunabhängigen US-Vorschriften schaffen, die die Berichterstattung von Unternehmen über Treibhausgasemissionen und Klimarisiken in den Vereinigten Staaten vorschreiben. Sie werden sowohl auf börsennotierte als auch auf private Unternehmen mit Sitz in den USA angewendet, abhängig von ihrem jährlichen Gesamtumsatz.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die den Gesetzen unterliegen, unabhängig von der Wesentlichkeit Angaben zu den Scope-3-Treibhausgasemissionen machen und im ersten Jahr ihrer Berichterstattung Güteaussagen mit begrenzter Sicherheit für die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen zur Verfügung stellen. Güteaussagen mit begrenzter Sicherheit für Scope-3-Treibhausgasemissionen können ab 2030 vorgeschrieben werden.

Es gibt keine spezielle Ausnahme für Konzerne mit nicht-amerikanischen Muttergesellschaften, so dass ausländische Unternehmen mit in den USA ansässigen Tochtergesellschaften, die in Kalifornien tätig sind, in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen würden.

Unser iGAAP in Focus-Newsletter bietet eine detaillierte Erläuterung der beiden Gesetze.

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