Oktober

Wertpapieraufsicht der Philippinen kündigt überarbeitete Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Einbeziehung von IFRS S1 und IFRS S2 an

05.10.2023

Die philippinische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat angekündigt, dass sie die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen überarbeiten wird, um die neuesten Entwicklungen in den globalen Nachhaltigkeitsrahmenwerken zu berücksichtigen.

Die bestehenden Leitlinien wurden 2019 eingeführt und verpflichteten börsennotierte Unternehmen zur Vorlage von Nachhaltigkeitsberichten nach dem Prinzip "befolgen oder erklären".

Bei der Überarbeitung werden neben anderen globalen Rahmenwerken auch IFRS S1 und IFRS S2 berücksichtigt, die vollständig mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) übereinstimmen.

Nach den überarbeiteten Leitlinien sollen börsennotierte Unternehmen verpflichtet werden, einen narrativen Bericht vorzulegen, der zusammen mit dem Jahresbericht des Unternehmens eingereicht wird. Außerdem müssen sie Angaben zu Nachhaltigkeit und klimabezogenen Chancen und Risiken, branchenübergreifenden Standardkennzahlen und branchenspezifischen Kennzahlen machen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der SEC der Philippinen.

Zusammenfassung von der gemeinsame Sitzung von IASB und FASB im September

05.10.2023

Der IASB hat gemeinsam mit dem FASB am 29. September 2023 in seinen Räumen in London getagt. Die beiden Boards informierten sich gegenseitig über ihr aktuelles Arbeitsprogramm und den jeweiligen Stand ihrer Projekte.

Die folgenden Themen wurden erörtert.

Erfolgsberichterstattung

FASB: Disaggregierung — Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Boards erörterten das Projekt des FASB zur Disaggregierung, das darauf abzielt, die Angaben zu den Aufwendungen eines börsennotierten Unternehmens zu verbessern, indem detailliertere Informationen über bestimmte Arten von Aufwendungen (z. B. Mitarbeitervergütungen) bereitgestellt werden, die in den üblicherweise in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwandsarten (z. B. Umsatzkosten) enthalten sind.

IASB: Primäre Abschlussbestandteile — Disaggregierung und von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen

Die Boards erörterten das Projekt des IASB zu primären Abschlussbestandteilen, das darauf abzielt, die Qualität der Finanzberichterstattung, einschließlich der digitalen Berichterstattung, durch die Darstellung definierter Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung zur Verbesserung der Vergleichbarkeit, durch Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen zur Schaffung von Transparenz und durch erweiterte Vorschriften zur Aggregierung und Disaggregierung zur Bereitstellung nützlicher Informationen zu verbessern.

FASB und IASB: Finanzielle Leistungsindikatoren für Wirtschaftsunternehmen

Die Boards erörterten Forschungsaktivitäten, um eine Standardisierung der Definitionen von finanziellen Leistungsindikatoren zu untersuchen. Die Forschungsarbeiten werden durch den Fortschritt des Projekts Disaggregierung - Aufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung des FASB geprägt sein und das Zusammenwirken mit dem regulatorischen Rahmenkonzept berücksichtigen.

Sonstige Angabeprojekte

FASB: Verbesserungen der Angaben zur Einkommensteuer

Der Board erörterte das Projekt des FASB, das die Transparenz und die Entscheidungsnützlichkeit von Angaben zur Einkommensteuer verbessern soll. Das Projekt konzentriert sich in erster Linie auf die Überleitungstabelle für Steuersätze und Angaben zu gezahlten Ertragsteuern.

IASB: Internationale Steuerreform — Modellregeln der zweiten Säule

Die Boards erörterten die jüngsten Änderungen des IASB mit dem Titel Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln, durch die IAS 12 geändert wurde. Die Änderungen führten eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Modellvorschriften ergeben, sowie gezielte Angabevorschriften ein.

FASB: Segmentberichterstattung — Verbesserungen bei den Angaben zu berichtspflichtigen Segmenten

Die Boards erörterten das Projekt des FASB zur Segmentberichterstattung, das auf eine Verbesserung der Angaben zu berichtspflichtigen Segmenten abzielt.

Unternehmenszusammenschlüsse / Bilanzierung nach der Equity-Methode

IASB: Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Boards erörterten das Projekt des IASB zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, das darauf abzielt, die Informationen, die Unternehmen über ihre Akquisitionen zur Verfügung stellen, zu vertretbaren Kosten zu verbessern. Der IASB beschloss, sich auf ein Paket von Angabenvorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen und Änderungen an der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwert in IAS 36 zu konzentrieren. Ein Entwurf wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erwartet.

FASB: Erworbene finanzielle Vermögenswerte mit laufenden erwarteten Kreditverlusten

Die Boards erörterten das Projekt des FASB zu erworbenen finanziellen Vermögenswerten mit aktuellen erwarteten Kreditverlusten. Das Projekt wurde nach der Herausgabe von Accounting Standards Update 2016-13 Financial Instruments - Credit Losses (Topic 326): Measurement of Credit Losses on Financial Instruments initiiert, zu dem der FASB die Rückmeldung erhielt, dass die Bilanzierung von erworbenen finanziellen Vermögenswerten komplex ist und die Verständlichkeit und der Entscheidungsnutzen der Informationen fraglich ist.

IASB: Bilanzierung nach der Equity-Methode — Aktueller Stand des Projekts — einschließlich eines Vergleichs der vorläufigen Entscheidungen des IASB mit den US-GAAP

Die Boards erörterten das Projekt des IASB zur Equity-Methode, das darauf abzielt, Antworten auf Anwendungsfragen zur Equity-Methode, wie sie in IAS 28 dargelegt sind, zu entwickeln, wobei nach Möglichkeit die aus IAS 28 abgeleiteten Prinzipien verwendet werden sollen. Es wurden bereits vorläufige Entscheidungen zu Anwendungsfragen für assoziierte Unternehmen getroffen. Der IASB wird in einem nächsten Schritt die Auswirkungen der Anwendung seiner vorläufigen Entscheidungen auf Joint Ventures und Tochtergesellschaften in separaten Abschlüssen diskutieren.

Bilanzierung von nachhaltigkeitsbezogenen Sachverhalten im Abschluss

IASB: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 

ESG-bezogene Finanzinstrumente

Die Boards diskutierten den im März 2023 veröffentlichten Entwurf des IASB zu Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Im Entwurf schlug der IASB für finanzielle Vermögenswerte Folgendes vor:

  • Klarstellung der Definition einer "grundlegenden Kreditvereinbarung".
  • Klarstellung, wie Bedingungen zu bewerten sind, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern
  • Beispiele zur Veranschaulichung der Anwendung dieser Prinzipien auf Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen bereitzustellen
  • Einführung von Angabevorschriften für Instrumente mit Änderungen der Zahlungsströme, die an ein bestimmtes Ereignis des Schuldners gebunden sind

Für finanzielle Verbindlichkeiten hat der IASB keine Änderungen an den Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung vorgeschlagen. Die für finanzielle Vermögenswerte vorgeschlagenen Angabenvorschriften sind jedoch auch auf finanzielle Verbindlichkeiten anwendbar.

IASB: Strombezugsverträge

Die Boards erörterten das Projekt des IASB zu Strombezugsverträgen, das initiiert wurde, nachdem das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung erörtert hatte, in der nach der Anwendung von Textziffer 2.4 von IFRS 9 (der Ausnahmeregelung zur Eigennutzung) auf physische Strombezugsverträge gefragt wurde. Als Ergebnis der Diskussion empfahl das IFRS Interpretations Committee dem IASB, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt in Betracht zu ziehen, um zu klären, wie Unternehmen die Eigenverbrauchsausnahme auf einige physische Strombezugsverträge anwenden.

Der IASB diskutierte die Empfehlung des IFRS Interpretations Committee und beschloss vorläufig, ein Projekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, um zu untersuchen, ob eng umrissene Änderungen an IFRS 9 vorgenommen werden könnten. Der IASB wird sich bei seinen Untersuchungen auf die Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme auf physische Strombezugsverträge und die Anwendung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 unter Verwendung eines virtuellen Strombezugsvertrags als Sicherungsinstrument konzentrieren.

FASB: Definition eines Derivats

Die Boards diskutierten das Projekt des FASB zur Definition eines Derivats, in dem das FASB mögliche Verfeinerungen des Anwendungsbereichs von Thema 815 Derivate und Absicherung einschließlich bestimmter Aspekte der Definition eines Derivats und Ausnahmen vom Anwendungsbereich von Derivaten sowie die Anwendung auf bestimmte Vereinbarungen prüfen wird. Im Rahmen des Projekts wird auch geprüft, ob verwandte Bereiche wie die Abgrenzungskriterien für ein eingebettetes Derivat und die Bilanzierung von Derivatvertragsänderungen behandelt werden sollen.

FASB: Bilanzierung von Umweltkreditprogrammen

Die Boards erörterten das Projekt des FASB zur Bilanzierung von Umweltkreditprogrammen, das zu Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe für Folgendes führen soll:

  • Kredite, die für Compliance-Programme erworben wurden
  • Gutschriften für die freiwillige Nutzung
  • Nicht-staatliche Ersteller von Umweltkrediten
  • Verpflichtungen, die sich aus regulatorischen Compliance-Programmen ergeben

IASB: Klimabezogene Risiken im Abschluss

Die Boards erörterten das Projekt des IASB zu klimabezogenen Risiken im Abschluss, in dem untersucht werden soll, ob und wie Abschlüsse Informationen über klimabezogene Risiken besser vermitteln können. Das Projekt wird auch die Art und die Ursachen der Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Berichterstattung über die Auswirkungen klimabezogener Risiken in den Abschlüssen untersuchen. Der IASB wird ggf. mögliche Maßnahmen in Erwägung ziehen.

Der IASB hat beschlossen, dass das Projekt Folgendes nicht anstreben wird:

  • Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards zu klimabezogenen Risiken oder umfassender Anwendungsleitlinien zur Berücksichtigung der Auswirkungen solcher Risiken bei der Anwendung der Rechnungslegungsstandards
  • Ausweitung der Zielsetzung von Abschlüssen oder Änderung der Definitionen von Vermögenswerten und Schulden
  • Vorschriften für die Bilanzierung von Schadstoffbepreisungsmechanismen zu entwickeln

Immaterielle Vermögenswerte

FASB: Bilanzierung und Angabe von Kryptovermögenswerten

Die Boards diskutierten die vom FASB vorgeschlagene Aktualisierung zur Bilanzierung und Angabe von Kryptovermögenswerten. Die vorgeschlagene Aktualisierung konzentriert sich auf:

  • Kryptovermögenswerte im Anwendungsbereich
  • Verbesserte Leitlinien für die Bilanzierung
  • Übergangsrichtlinien für die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen
  • Verbesserte Angabenvorschriften

FASB: Bilanzierung und Angabe von Softwarekosten

Die Boards erörterten das Projekt des FASB zum Ansatz, zur Bewertung, zum Ausweis und zu den Angaben von Kosten für die interne Entwicklung oder den Erwerb von Software, das alle Softwarekosten umfasst, die derzeit unter die Leitlinien der Unterthemen 350-40 und 985-20 fallen. Ziel des Projektes ist es, die Bilanzierung von Softwarekosten zu modernisieren und die Transparenz über die Softwarekosten eines Unternehmens zu erhöhen.

Sonstige Projekte

IASB: Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Die Boards diskutierten das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen des IASB. Das Projekt zielt darauf ab, Informationen über die Auswirkungen von regulatorischen Erträgen, regulatorischen Aufwendungen, regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden auf die Vermögens- und Finanzlage von Unternehmen bereitzustellen.

FASB: Kapitalflussrechnung

Die Boards erörterten das Forschungsprojekt des FASB zur Kapitalflussrechnung, in dem Verbesserungen der Kapitalflussrechnung untersucht werden sollen, um Anlegern und anderen Kapitalgebern zusätzliche entscheidungsnützliche Informationen zu liefern.

FASB: Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Boards diskutierte die Aufforderung des FASB zur Stellungnahme Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand durch Unternehmen: Potenzielle Aufnahme von IAS 20 'Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand' in die allgemein anerkannten Grundsätze der Rechnungslegung mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 12. September 2022.

IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2023

05.10.2023

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2023 in Bezug kürzlich veröffentlichte Änderungen an den IFRS zur Verfügung.

Die folgenden vier Änderungen vom Mai, August und September 2023 sollen mit den vorgeschlagenen Ergänzungen abgebildet werden:

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und im Aktualisierungsvorschlag selbst zu finden. Stellungnahmen werden bis zum 4. Dezember 2023 erbeten.

IFRS S1 in spanischer Sprache verfügbar

05.10.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine spanische Übersetzung von IFRS S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' herausgegeben.

IFRS S1 legt allgemeine Vorschriften fest, mit dem Ziel, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen.

Zugang zu spanischen Übersetzung des Standards haben Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

05.10.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' herausgegeben.

Die Verlautbarung enthält Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

04.10.2023

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 12. und 13. Oktober 2023 ihre nächste Sitzung in London abhalten.

Die ITCG wird die folgenden Themen erörtern:

  • Aktueller Stand der Aktivitäten im Bereich der digitalen Berichterstattung und des Arbeitsprogramms für die Taxonomie
  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Vorgeschlagene IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben
  • EFRAG: ESRS-XBRL-Taxonomie
  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — IFRS 18

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

AFRAC International 2023

04.10.2023

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 10. November 2023 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar. Die Veranstaltung wird wieder rein virtuell stattfinden.

Nach der Eröffnungsansprache wird es zwei Workshops geben.

Der erste Workshop ist den aktuellen Entwicklungen in der Finanzberichterstattung gewidmet. Patrina Buchanan (IASB Mitglied) wird die laufenden Arbeiten des IASB vorstellen und einen Ausblick über künftige Projekte geben. Wolf Klinz (Vorsitzender des EFRAG Financial Reporting Board) und Sébastien Harushimana (Vorsitzender der EFRAG Financial Reporting Technical Expert Group) werden diese Arbeiten aus Sicht der EFRAG diskutieren.

Der zweite Workshop behandelt die aktuellen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Patrick de Cambourg (Vorsitzender des EFRAG Sustainability Reporting Board) sowie Chiara Del Prete (Vorsitzende der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group) werden einen Überblick über die Inhalte der ESRS und deren Umsetzung geben und die nächsten Projekte bei der Entwicklung der Standards vorstellen. Richard Barker (ISSB Mitglied) wird die IFRS Sustainability Reporting Standards und das weitere Arbeitsprogramm des ISSB besprechen.

Anmeldung zur Veranstaltung sind bis 7. November 2023 möglich. Zur Einladung mit dem detaillierten Programm auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im September

04.10.2023

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im September 2023.

Wie bereits berichtet waren im September die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 11. September;
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 15., 21. und 25. September;
  • FR-Fachexpertenausschuss gemeinsam mit CFSS am 14. September;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 13. und 22. September. Juli; und
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 4. ,5., 11., 12., 18., 20. und 29. September.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IPSASB schlägt Strategie und Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre vor

04.10.2023

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine neue Strategie und ein neues Arbeitsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 vorgeschlagen.

Das strategische Ziel des IPSASB besteht darin, das öffentliche Finanzmanagement und die nachhaltige Entwicklung weltweit zu stärken, indem die Einführung und Umsetzung der periodengerechten IPSAS und der International Public Sector Sustainability Reporting Standards gefördert wird.

Das neue Arbeitsprogramm und die neue Strategie sehen eine Neuausrichtung des Arbeitsprogramms für die Finanzberichterstattung auf die Pflege der IPSAS vor, indem ein Prozess zur Überprüfung nach der Einführung eingeführt und ein Anwendungsgremium zur Unterstützung der derzeitigen und künftigen IPSAS-Anwender eingerichtet wird. Die neue Strategie geht auch davon aus, dass der IPSASB seine Entscheidung, internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des öffentlichen Sektors zu entwickeln, weiterverfolgt.

Die vorgeschlagene Strategie, das geplante Arbeitsprogramm und entsprechende Begleitmaterialen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 15. Februar 2024 erbeten.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im September 2023

03.10.2023

Der IASB hat vom 19. bis 21. September 2023 in seinen Räumen in London getagt und zehn Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des Boards: Der IASB wurde über den aktuellen Stand seines Arbeitsprogramms informiert. Er fällte keine Entscheidungen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB hat die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden erneut erörtert und hat Entscheidungen über Kredit- und andere Risiken und das Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung getroffen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB hat über die Auswirkungen der Anwendung seiner vorläufigen Entscheidungen (für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen) auf Beteiligungen an Tochtergesellschaften in separaten Abschlüssen und an Joint Ventures entschieden. Außerdem hat er entschieden, Änderungen zur Verbesserung der Angabenvorschriften für Anteile an assoziierten Unternehmen vorzugeschlagen, und den Anwendungsbereich des Projekts beizubehalten.

Klimabezogene Risiken im Abschluss: Der IASB beschloss, dass das Ziel des Projekts darin besteht, zu untersuchen, ob und wie gezielte Maßnahmen die Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss verbessern könnten. Der IASB entschied auch über die vorgeschlagenen potenziellen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Bedenken hinsichtlich der Berichterstattung über die Auswirkungen klimabezogener Risiken im Abschluss auszuräumen.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB hat die Rückmeldungen erörtert, die als Reaktion auf den Entwurf eingegangen sind. Es wurden keine Entscheidungen getroffen

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB hat eine Zusammenfassung der bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen erhalten und hat Entscheidungen über die verbleibenden fachlichen Aspekte dieses Projekts getroffen. Der IASB hat auch die Erlaubnis erteilt, den Entwurf zur Abstimmung zu stellen.

Rohstoffindustrien: Der IASB hat entscheiden, keine Vorschriften oder Leitlinien zu den Informationen, die ein Unternehmen über seine Aufwendungen und Aktivitäten im Bereich Exploration und Evaluierung offenlegt zu entwickeln. Er hat außerdem entschieden, die befristete Ausnahmeregelung in IFRS 6 aufzuheben.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB hat die Ausrichtung des Projekts und die Bewertungsmethode erörtert, die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden ist. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB hat übergreifende Themen erörtern, die den IASB bei seinen erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU unterstützen werden. Der IASB hat auch spezifische Vorschläge im Entwurf in Bezug auf Erlöse und Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten diskutiert. In Bezug auf die Wertminderung hat der IASB entschieden, dass das Problem, das er mit der Einführung des Modells der erwarteten Kreditausfälle in IFRS 9 angegangen ist, nicht seinem Prinzip der Relevanz für KMU entspricht, da die Gruppe der Unternehmen, die zur Anwendung des IFRS für KMU kommen und ein signifikantes Kreditrisiko aufweisen, voraussichtlich klein sein wird.

Angabeninitiative - Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB hat beschlossen, eine Änderung des neuen Standards vorzuschlagen, um von einem in Frage kommenden Tochterunternehmen zu verlangen, die strategischen Gründe für einen Unternehmenszusammenschluss anzugeben und anzugeben, ob der Abzinsungssatz, der bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet wird, ein Vorsteuer- oder ein Nachsteuersatz ist. Darüber hinaus beschloss der IASB, sicherzustellen, dass der Wortlaut der Angabevorschriften im neuen Standard in Bezug auf IFRS 3:B64(i) mit den Vorschlägen übereinstimmt, die der IASB im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten gemacht hat, und den neuen Standard dahingehend zu ändern, dass ein in Frage kommendes Tochterunternehmen Informationen über den Beitrag des erworbenen Unternehmens angeben muss.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Ergebnisse der DRSC-Umfrage zur ESRS-Implementierung

02.10.2023

Das DRSC hat im Sommer 2023 eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt.

In der Umfrage machten die Unternehmen Angaben zur organisatorischen Anbindung des ESRS-Implementierungsprojekts, zum Start­zeit­punkt und zum aktuellen Stand des Projekts sowie zu den größten Schwierigkeiten, die die Unternehmen derzeit bei der ESRS-Implementierung sehen. Ferner gaben die Unternehmen an, mit welchen weiteren Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sie sich befassen.

Auf der Internetseite des DRSC finden Sie eine entsprechende Presseerklärung mit einem Kurzüberblick über die Ergebnisse sowie den eigentlichen Ergebnisbericht.

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