AFRAC-Entwurf

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13.09.2023

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zur Folgebewertung von derivativen Firmenwerten herausgegeben.

Im Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 41 Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) werden Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- sowie Konzernabschlüssen, die nach den Grundsätzen des UGB aufgestellt werden, sowie zur Bilanzierung von negativen Firmenwerten behandelt.

Zugang zum Entwurf auf der Internetseite von AFRAC haben Sie hier. Stellungnahmen werden bis zum 12. Oktober 2023 erbeten.

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