IDW antwortet auf die Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit dem zweiten Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

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28.09.2023

Das Instititut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' veröffentlicht.

Das IDW hält in seiner Antort auf die Bitte um Informationsübermittlung fest,  dass die Umstellung auf ein solch zukunftsorientierteres Modell wie das der erwarteten Kreditverluste mit erheblichem Aufwand verbunden war. Unabhängig davon funktioniere es aus Sicht des IDW in der Praxis. In einzelnen Bereichen des Standards seien allerdings Klarstellungen bzw. zusätzliche Anwendungsleitlinien wünschenswert. Dies betreffe im Besonderen die Wechselwirkungen zwischen den Regelungen zur Modifikation, Wertminderung, Ausbuchung und sog. write-offs von finanziellen Vermögenswerten.

Zur englischsprachigen Stellungnahem auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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