IASB veröffentlicht Änderungen am IFRS für KMU im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule
29.09.2023
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen am IFRS für KMU)' veröffentlicht, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' zu erreichen, die im Mai 2023 herausgegeben wurden.
Hintergrund
Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.
Der IASB nahm ein Standardpflegeprojekt auf und veröffentlichte endgültige Änderungen an IAS 12, um die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Regeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu adressieren.
Im Weiteren kam der IASB zu dem Schluss, dass die Säule-2-Modellregeln (und die Änderungen an IAS 12) auch für Unternehmen relevant sind, die den IFRS für KMU anwenden, und fügte seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzu.
Änderungen
Die Änderungen in Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen am IFRS für KMU) sind:
- Einführung einer temporäre Ausnahme von den Vorschriften im IFRS für KMU, wonach ein KMU keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet; ein KMU würde angeben, dass es die Ausnahme angewendet hat;
- Klarstellung, dass 'andere Ereignisse' im Angabeziel in Abschnitt 29 des Standards verabschiedete oder angekündigte Steuersätze und Steuergesetze wie die Rechtsvorschriften der zweiten Säule umfassen;
- Vorschrift, dass ein KMU seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss, wenn die Rechtsvorschriften in Bezug auf die zweite Säule in Kraft getreten sind.
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang
Ein KMU wendet die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen rückwirkend an (und gibt sofort an, dass es dies getan hat) und die Vorschrift, seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert auszuweisen, ab jährlichen Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Weiterführende Informationen
Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:
- Presseerklärung des IASB
- iGAAP in Focus-Newsletter mit einer Erläuterung der Änderungen in englischer Sprache
- Unsere Projektseite auf IAS Plus zu Projekt IFRS für KMU — OECD-Säule-2-Modellregeln