September

ISSB richtet Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 ein

14.09.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die Mitgliedschaft seiner 'Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2' (TIG) bekanntgegeben.

Die TIG informiert den ISSB über potenzielle Umsetzungsfragen, die sich ergeben könnten, wenn Unternehmen die neuen Standards IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben umsetzen.

Der Zweck der TIG ist es, Fragen der Interessengruppen, die sich aus der Umsetzung der neuen Standards ergeben, zu sammeln, zu analysieren und zu diskutieren, den ISSB über diese Umsetzungsfragen zu informieren, was dem ISSB helfen wird, festzustellen, welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um diese Fragen zu beantworten, und den Interessengruppen ein öffentliches Forum zu bieten, in dem sie von anderen, die an der Umsetzung beteiligt sind, etwas über die neuen Standards erfahren können.

Die Liste der Mitglieder steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

14.09.2023

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 28. September 2023 in seinen Räumen in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 28. September 2023 (9:15h-17:15h)

  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Zulässige Gesamtvergütung, Ansatz, Ausbuchung und Bewertung
  • Verträge über den Erwerb von Strom
    • Phase 1 — Forschung
  • Bialnzierung nach der Equity-Methode
    • Auswirkungen der Anwendung der vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Beteiligungen, die keine assoziierten Unternehmen sind
      • Auswirkungen der Anwendung der vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Investitionen in Tochtergesellschaften in separaten Abschlüssen
      • Auswirkungen der Anwendung der vorläufigen Beschlüsse des IASB auf Investitionen in Joint Ventures
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Aktueller Stand des Projekts
  • AS 12 Säule Zwei - Austausch von Informationen über die Umsetzung

    Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    IOSCO wird ein umfangreiches Programm zum Aufbau von Kapazitäten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Weg bringen

    14.09.2023

    Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat das Manuskript einer Grundsatzrede von Jean-Paul Servais, dem Vorsitzenden des IOSCO-Boards, auf dem Eurofi 2023 Financial Forum in Santiago de Compostela veröffentlicht.

    Zu Beginn seiner Rede wies Servais darauf hin, dass der ISSB im Juni 2023 seine ersten Standards für nachhaltigkeitsbezogene Angaben veröffentlicht hat und dass IOSCO im Juli 2023 die Entscheidung bekannt gegeben hat, die ISSB-Standards als für die Finanzmärkte geeignet zu indossieren. Servais betonte:

    Die Entscheidung von IOSCO, die ISSB-Standards zu indossieren, ruft 130 Rechtskreise, die mehr als 95% der weltweiten Finanzmärkte regulieren, dazu auf, zu prüfen, wie sie die ISSB-Standards übernehmen, anwenden oder anderweitig von ihnen profitieren können.

    Er fuhr fort, zu erklären, dass die Europäische Kommission wenige Tage später die endgültige Fassung ihrer eigenen Angabevorschriften verabschiedet hat, die die ISSB-Standards im Einklang mit der Übernahmeentscheidung von IOSCO integrieren. Servais betonte, dass er angesichts der Unterstützung der ISSB-Standards durch von IOSCO zuversichtlich sei, dass viele andere Rechtskreise diesem Beispiel folgen würden und dass IOSCO davon ausgehe, dass letztendlich bis zu 130.000 Unternehmen weltweit nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß den ISSB-Standards offenlegen könnten. Er hob hervor:

    Erstens: Die Vorteile der Erstellung dieser Datenpunkte für Anleger überwiegen bei weitem die damit verbundenen Kosten.

    Zweitens: Es geht nicht darum, alles, überall und auf einmal zu tun. Es geht darum, die Reise gemeinsam anzutreten, und mit demselben Ziel vor Augen.

    Abschließend wies Servais darauf hin, dass IOSCO ein umfangreiches Programm zum Aufbau von Kapazitäten auflegen und sich außerdem dafür einsetzen wird, dass bis 2024 hochwertige Standards für die Qualitätssicherung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickelt werden, um deren Vertrauenswürdigkeit zu erhöhen.

    Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

    Erstes DRSC-Anwenderforum zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    14.09.2023

    Am 13. September 2023 fand das erste DRSC-Anwenderforum zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' statt.

    Die Teilnehmer der Veranstaltung tauschten ihre Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften von IFRS 15 seit seiner Einführung aus und äußerten Meinungen zu den Fragen des IASB in seiner Bitte um Informationsübermittlung.

    Das DRSC hat zum Anwenderforum eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht.

    Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC diese Woche

    14.09.2023

    Die Fachausschüsse des DRSC haben im September wie folgt getage: Gemeinsamer Fachausschuss am 11. September, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 12. September 2023. Von den Sitzungen am 12. September stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

    Während des öffentlichen Teils seiner 20. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    • EFRAG-Umsetzungsleitlinien (Wesentlichkeit, Wertschöpfungskette, Datenpunkte)
    • ESRS für KMU

    Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während des öffentlichen Teils seiner 20. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Von der Sitzung des gemeinsamen Fachausschusses, bei der klimabezogene Risiken im Abschluss erörtert wurden, steht aus technischen Gründen kein Mitschnitt zur Verfügung.

    Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

    13.09.2023

    Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 26. und 27. September 2023 tagen. Die Sitzung wird in London abgehalten.

    Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

    Dienstag, 26. September 2023 (14:00h–18:15h)

    • Begrüßung und einführende Anmerkungen
    • Klimabezogene Risiken im Abschluss (AASB, UKEB und IASB)
      • Einführung mit Präsentationen zu Trends in der Berichterstattung über klimabezogene Risiken im Abschluss
      • Kleingruppensitzungen
      • Zusammenfassug der Ergebnisse
    • Kapitalflussrechnung (AcSB und EFRAG)
    • INPAG - Präsentation des Entwurfs 2 (CIPFA)
    • Aktuelles vom IPSASB (IPSASB)
    • Bilanzierung von Kohlenstoffkompensationen und -gutschriften (AcSB und GLASS)

    Mittwoch, 27. September 2023 (8:30h-16:25h)

    • Podiumsdiskussion über rechtskreisspezifische Perspektiven zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 (AOSSG, GLASS, OIC, PAFA, XRB und IASB)
    • Neuseeländische Untersuchungen - Erfüllung der Bedürfnisse der Adressaten, Ansatz und Angaben von immateriellen Vermögenswerten (XRB)
    • Ausgeprägte Hochinflation (GLASS)
    • Konnektivität von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (UKEB)
    • Podiumsdiskussion über die ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten und Perspektiven der Interoperabilität (ASCG, EFRAG, ISSB, KSSB, FRC und SSBJ)
    • Präsentation zu Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (OECD)
    • Podiumsdiskussion über Fragen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kapazitätsaufbau und Umsetzungsleitlinien (EFRAG, ICAI , XRB, PAFA, UK Department for Business and Trade und AASB)
    • Abschließende Anmerkungen

    Zusammenfassung des Agendapapiers für die ISSB-Sitzung diese Woche

    13.09.2023

    Der ISSB wird am 14. September 2023 in Montreal tagen. Wir haben eine deutschsprachig Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei dem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Das folgende Thema soll erörtert werden:

    Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards: In dieser Sitzung wird der Stab die Rückmeldungen vorstellen, die der ISSB als Reaktion auf den Entwurf der Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und der Aktualisierungen der SASB-Standardtaxonomie erhalten hat. Der Stab ist der Ansicht, dass die Rückmeldungen die Richtung des ISSB weitgehend unterstützen, und in dem Papier heißt es, dass fast alle Stellungnehmenden mit dem Entwurf einverstanden waren. Der Stab wird um Vorschläge bitten, wie der Stab und die SASB Board Advisor die Finalisierung der Anwendung der Methodik angehen sollten.

    Die detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

    IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Band 11)

    12.09.2023

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf IASB/AI/ED/2023/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards — Band 11' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an fünf Standards im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 11. Dezember 2023 erbeten.

    Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

    Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

    Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
    IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender. Die vorgeschlagene Änderung adressiert eine mögliche Verwirrung, die sich aus einer Inkonsistenz im Wortlaut zwischen Textziffer B6 von IFRS 1 und den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Finanzinstrumente ergibt.
    IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung. Die vorgeschlagene Änderung adressiert eine potenzielle Verwirrung in Textziffer B38 von IFRS 7, die sich aus einem veralteten Verweis auf eine Textziffer ergibt, die bei der Veröffentlichung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aus dem Standard gestrichen wurde.
    IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (nur Umsetzungsleitlinien)
    Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis. Die vorgeschlagene Änderung behebt eine Inkonsistenz zwischen Textziffer 28 von IFRS 7 und den zugehörigen Umsetzungsleitlinien, die dadurch entstanden ist, dass eine aus der Veröffentlichung von IFRS 13 resultierende Folgeänderung an Textziffer 28 vorgenommen wurde, nicht jedoch an der entsprechenden Textziffer in den Umsetzungsleitlinien.
    IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (nur Umsetzungsleitlinien) Einleitung und Angaben zum Kreditrisiko. Die vorgeschlagene Änderung zielt auf eine mögliche Verwirrung in Textziffer IG20C in den Umsetzungsleitlinien zu IFRS 7 ab, da in dieser Textziffer nicht angegeben wird, dass das Beispiel nicht alle Vorschriften in Textziffer 35M von IFRS 7 veranschaulicht.
    IFRS 9 Finanzinstrumente Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer. Die vorgeschlagene Änderung adressiert einen potenziellen Mangel an Klarheit bei der Anwendung der Vorschriften in IFRS 9 zur Bilanzierung der Beendigung einer Leasingverbindlichkeit eines Leasingnehmers, der dadurch entsteht, dass Textziffer 2.1(b)(ii) von IFRS 9 einen Querverweis auf Ziffer 3.3.1, aber nicht auch auf Ziffer 3.3.3 von IFRS 9 enthält.
    IFRS 9 Finanzinstrumente Transaktionspreis. Die vorgeschlagene Änderung adressiert eine potenzielle Verwirrung, die sich aus einem Verweis in Anhang A zu IFRS 9 auf die Definition des "Transaktionspreises" in IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden ergibt, während der Begriff "Transaktionspreis" in bestimmten Textziffern von IFRS 9 mit einer Bedeutung verwendet wird, die nicht unbedingt mit der Definition dieses Begriffs in IFRS 15 übereinstimmt.
    IFRS 10 Konzernabschlüsse Bestimmung eines 'de facto-Agenten'. Die vorgeschlagene Änderung adressiert eine potenzielle Verwirrung, die sich aus einer Inkonsistenz zwischen den Textziffern B73 und B74 von IFRS 10 in Bezug auf die Beurteilung eines Anlegers, ob eine andere Partei in seinem Namen handelt, ergibt, indem der Wortlaut in beiden Ziffern angeglichen wird.
    IAS 7 Kapitalflussrechnungen Anschaffungskostenmethode. Die vorgeschlagene Änderung adressiert eine mögliche Verwirrung bei der Anwendung von Textziffer 37 von IAS 7, die sich aus der Verwendung des Begriffs "Anschaffungskostenmethode" ergibt, der in den IFRS-Rechnungslegungsstandards nicht mehr definiert ist.

    IASB/AI/ED/2023/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards — Band 11 enthält keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen, da beabsichtigt ist, über diese erst nach der Kommentierungsphase zu entscheiden. Es wird jedoch vorgeschlagen, eine vorzeitige Anwendung der Änderungen zuzulassen.

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zu Verfügung:

    G-20-Staats- und Regierungschefs begrüßen Veröffentlichung der ISSB-Standards

    12.09.2023

    Die G-20 hat im Anschluss an das Treffen der G-20-Staats- und Regierungschefs in Neu-Delhi am 9. und 10. September 2023 eine Abschlusserklärung veröffentlicht.

    Insbesondere kamen die G20 zu dem Schluss, dass Flexibilität zu einer globalen Lösung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen wird. In der Erklärung heißt es:

    Wir begrüßen die Finalisierung der vom International Sustainability Standards Board (ISSB) im Juni 2023 veröffentlichten Standards für Nachhaltigkeits- und klimabezogene Angaben, die die Mechanismen bereitstellen, die die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interoperabilität fördern. Es ist wichtig, dass die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Standards erhalten bleibt, um rechtskreisspezifische Umstände zu berücksichtigen. Wenn sie wie oben beschrieben in die Praxis umgesetzt werden, werden diese Standards dazu beitragen, weltweit vergleichbare und zuverlässige Angaben zu unterstützen.

    Die vollständige Abschlusserklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union.

    Tagesordnung für die Sitzung des IASB im September 2023

    08.09.2023

    Der IASB wird vom 19. bis 21. September 2023 in seinen Räumen in London tagen und neun Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

    Der IASB wird folgende Themen erörtern:

    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Gemeinsame Sitzung: Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben und Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle 
    • Klimabezogene Risiken im Abschluss
    • Rohstoffindustrien
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
    • Änderungen der Klassifizierung und Bewertung
    • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des Boards

    Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.