2023

Zusammenfassung von der jüngsten Sitzung der Beratungsgruppe zu Preisregulierung

21.12.2023

Die Beratungsgruppe zu Preisregulierung des IASB hat am 30. November 2023 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Von dieser Sitzung steht jetzt eine Zusammenfassung zur Verfügung.

Die Sitzung konzentrierte sich auf die vorgeschlagenen Angabevorschriften im Entwurf und mögliche neue Angabevorschriften, die sich aus den erneuten Erörterungen des IASB zum Entwurf ergeben.

Die Zusammenfassung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Übernahme von Änderungen an IAS 1

21.12.2023

Die Europäische Union hat drei Änderungen an IAS 1, die der IASB 2020 und 2022 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses sind die folgenden:

  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (herausgegeben am 23. Januar 2020);
  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (herausgegeben am 15. Juli 2020); und
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (herausgegeben am 31. Oktober 2022).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 20. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

ISSB gibt gezielte Änderungen an den SASB-Standards heraus, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern

19.12.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat Änderungen an den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) veröffentlicht, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

 

Hintergrund

Der ISSB hat die vom Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) entwickelten Standards geerbt und ist nun für deren Pflege und Weiterentwicklung verantwortlich.

Eine kleine Teilmenge der SASB-Standards enthält Verweise auf Gesetze und Vorschriften bestimmter Rechtskreise, die möglicherweise weltweit nicht anwendbar sind, zu regionalen Verzerrungen führen, die Anwendungskosten erhöhen und die Vergleichbarkeit und den Entscheidungsnutzen der resultierenden Angaben verringern. Daher hat der ISSB eine Methodik zur Verbesserung des Inhalts der SASB-Standards, um die SASB-Standards international anwendbarer und unabhängig von Rechnungslegungsvorschriften zu machen, ohne die Zielsetzung oder die zugrundeliegenden Konzepte eines bestimmten Angabethemas oder einer Kennzahl zu verändern, erarbeitet (ein entsprechender Entwurf wurde im Mai 2023 veröffentlicht) und diese Methodik auf die betroffenen SASB-Standards angewendet.

Die klimabezogenen Angaben und Metriken in den SASB-Standards wurden im Juni 2023 im Zusammenhang mit der Herausgabe von IFRS S2 Klimabezogene Angaben aktualisiert.

Die heute geänderten SASB-Standards erleichtern den Erstellern die Umsetzung und Anwendung von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen.

 

Charakter der Änderungen

Mit den heute veröffentlichten Änderungen macht der ISSB die SASB-Standards international anwendbarer und unabhängig von Rechnungslegungsstandards. Durch die vorgenommenen Änderungen werden rechtskreisspezifische Verweise und Definitionen gestrichen und ersetzt, ohne dass sich die Branchen, Themen oder Metriken wesentlich ändern.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die geänderten SASB-Standards treten für am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnende jährliche Berichtsperioden in Kraft, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig und wird sogar empfohlen.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung, der Internetseite des SASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2023)

19.12.2023

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Dezember 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 20  Minuten) wird auf die folgenden vier Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

  • Arbeitsprogramm des IASB;
  • Lageberichterstattung;
  • Strombezugsverträge; und
  • Vorschau auf die wichtigsten Entwicklungen des IASB in der ersten Hälfte des Jahres 2024.

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Drei Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee, neue Mitglieder gesucht

19.12.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die folgenden bestehende Mitglieder in das IFRS Interpretations Committee wiederberufen: Andre Besson, Karen Higgins und Vijay Kumar. Außerdem werden neue Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten.

Alle Wiederberufungen treten im Juli 2024 in Kraft und gelten bis Juni 2027.

Als neue Mitglieder ersuchen die Treuhänder insbesondere um Bewerbungen aus dem Erstellerbereich, dem Adressatenbereich oder von Kandidaten, die derzeit außerhalb Europas arbeiten. 

Von den Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an bis zu sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten würden 1. Juli 2024 beginnen und am 30. Juni 2027 enden, wobei eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden in vernünftigem Rahmen erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 28. Februar 2024 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

 

Mitschnitte von den jüngesten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

19.12.2023

Die Fachausschüsse des DRSC haben im Dezember wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. Dezember, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. Dezember 2023. Von den Sitzungen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während seiner 35. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Immaterielle Ressourcen
  • DRS 20 Konzernlagebericht

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 23. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zu Wesentlichkeit
  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zur Wertschöpfungskette
  • ESRS für KMU

Der Tagesordnungspunkt zur CSRD wurde gestrichen.

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Der Mitschnitt vom öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung soll zu einen späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Dezember 2023)

18.12.2023

Im Nachgang der IASB- und ISSB-Sitzungen im Dezember 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen des letzten Monats ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 20. November 2023.

Standardsetzung

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital  nach Veröffentlichung des Entwurfs im November 2023 ist der nächste Projektschritt nun die Erörterung der eingegangenen Rückmeldunge; diese soll- im ersten Qaurtal 2024 beginnen

Standardpflege

  • Änderungen zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU — ein Entwurf soll jetzt im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht werden (zuvor: erstes Halbjahr 2024)
  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — endgültige Änderungen sollen jetzt im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht werden (zuvor: erstes Halbjahr 2024)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS  — die Rückmeldungen zu den folgenden Teilprojekten sollen jetzt im ersten Quartal 2024 erörtert werden (zuvor: Januar 2024):
    • Anschaffungskostenmethode (IAS 7) 
    • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7) 
    • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10) 
    • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7) 
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1) 
    • Transaktionspreis (IFRS 9) 
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis — Änderung der Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7 
    • Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (Änderungen an IFRS 9)
  • Klimabezogene und sonstige Unsicherheit im Abschluss — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung soll jetzt im zweiter Quartal 2024 erfolgen (zuvor: erstes Quartal 2024)
  • Strombezugsverträge — der IASB hat entschieden, als nächsten Projektschritt einen Entwurf zu veröffentlichen (erwartet im zweiten Quartal 2024)
  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen — der IASB hat entschieden, als nächsten Projektschritt einen Entwurf zu veröffentlichen (erwartet im zweiten Quartal 2024)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil es im Dezember 2023 mit der Veröffentlichung einer Projektzusammenfassung abgeschlossen wurde

    Sonstige Projekte

    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Beste ausgeübte Praxis (Finanzinstrumente) und allgemeine Verbesserungen — die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen wird soll jetzt im Februar 2024 beginnen (zuvor: erstes Quartal 2024)
    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie Primäre Abschlussbestandteile — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im zweiten Quartal 2024 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2024)
    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 — dieses Projekt wurde neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird im zweiten Halbjahr 2024 erwartet
    • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben — der nächste Projektschritt ist nun die Veröffentlichung einer endgültigen Aktualisierung (im zweiten Quartal 2024 erwartet)

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 20. November 2023 und 18. Dezember 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

        ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (Dezember 2023)

        18.12.2023

        Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

        Der Podcast blickt zurück auf die Fortschritte des ISSB im Jahr 2023, die Unterstützung der ISSB-Standards durch die IOSCO und die grundlegenden Arbeiten zur Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2, einschließlich Kapazitätsaufbau, Interoperabilität und Verknüpfungen.

        Darüber hinaus wird auf die Höhepunkte im Dezember 2023 eingegangen, darunter:

        Der Podcast kann über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

        IOSCO veröffentlicht Empfehlungen zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

        15.12.2023

        Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht 'Empfehlungen zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten' für Ersteller, Prüfungsausschüsse und externe Prüfer veröffentlicht, der darauf abzielt, die Zuverlässigkeit, getreue Darstellung und die Transparenz der im Abschluss erfassten und ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte zu verbessern.

        IOSCO ist der Ansicht, dass die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen auch für die Standardsetzer, einschließlich des International Accounting Standards Board (IASB), von Nutzen sein werden, wenn sie Initiativen zur Verbesserung der Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse und damit zusammenhängende Fragen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts verfolgen.

        IOSCO erinnert die Ersteller daran, wie wichtig es ist, dass ihre Rechnungslegung und ihre Angaben zu einer fairen und transparenten Darstellung der Finanzlage, der Leistung und der Cashflows des Unternehmens führen. In dem Bericht heißt es dazu:

        Dies bedeutet, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert nicht mit einem Betrag angesetzt werden sollte, der seinen erzielbaren Wert übersteigt, dass Wertminderungen zeitnah erfasst werden sollten und dass die Angaben zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schlüsselannahmen im Zusammenhang mit der Werthaltigkeit transparent sein sollten.

        Den vollständigen BEricht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

        ESMA-Leitlinienentwurf für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

        15.12.2023

        Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist für den Leitlinienentwurf endet am 15. März 2024.

        In der Pressemitteilung heißt es, dass die Hauptziele des Leitlinienentwurfs darin bestehen:

        • sicherzustellen, dass die Beaufsichtigung der Nachhaltigkeitsinformationen börsennotierter Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und des Artikels 8 der Taxonomieverordnung von den zuständigen nationalen Behörden auf konvergente Weise durchgeführt wird; und
          Konsistenz und solide Ansätze für die Beaufsichtigung der Nachhaltigkeits- und Finanzinformationen börsennotierter Unternehmen zu schaffen, um eine bessere Konnektivität zu ermöglichen.

        In einem nächsten Schritt wird die ESMA die Rückmeldungen, die sie zu dem Leitlinienentwurf erhält, prüfen und voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2024 die endgültigen Leitlinien veröffentlichen.

        Über die Pressemitteilung auf der Internetseite von ESMA haben Sie Zugang zum Leitlinienentwurf.

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