2023

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

06.11.2023

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 12. und 13. Oktober 2023 in London getagt. Die IFRS-Stiftung stellt jetzt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Aktueller Stand der Aktivitäten im Bereich der digitalen Berichterstattung und des Arbeitsprogramms für die Taxonomie
  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Vorgeschlagene IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben
  • EFRAG: ESRS-XBRL-Taxonomie
  • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — IFRS 18

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen

06.11.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagene Änderungen an fünf Standards im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG das Paket der vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen und stimmt den meisten der vorgeschlagenen Änderungen zu. Nach Ansicht von EFRAG würden sie die einheitliche Anwendung und Verständlichkeit der IFRS verbessern.

EFRAG ist jedoch mit der vom IASB vorgeschlagenen Änderung an IFRS 9 zur Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten nicht einverstanden und empfiehlt eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 10 zu 'de-facto-Agenten'.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 28. November 2023 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

IFRS-Stiftung veröffentlicht weitere vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2023

06.11.2023

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung steht eine weitere vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2023 in Bezug auf allgemeine Praxis bei Finanzinstrumenten und generelle Verbesserungen zur Verfügung.

Die vorgeschlagenen verbesserungen betreffen die folgenden Aspekte:

    • allgemeine Berichtspraxis in Bezug auf die Darstellung von Finanzinstrumenten in digitalen Abschlüssen, die von Bankinstituten unter Verwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards bilanziert werden;
    • allgemeine Verbesserungen; und
    • Aktualisierungen der Technologie der IFRS-Taxonomie.

    Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und im Aktualisierungsvorschlag selbst zu finden. Stellungnahmen werden bis zum 5. Januar 2024 erbeten.

    Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

    06.11.2023

    Der IASB wird vom 13. bis 15. November 2023 in seinen Räumen in London tagen und acht Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

    Der IASB wird folgende Themen erörtern:

    • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung
    • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Angabeinitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

    Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden alle Änderungen an der Tagesordnung, unsere umfassenden Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung sowie die Mitschriften der Deloitte-Beobachter bei der Sitzung auf dieser Seite veröffentlichen, sobald sie verfügbar sind.

    Untersuchungen zur Wesentlichkeit

    02.11.2023

    Der australische Standardsetzer AASB und der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) haben Berichte zu Untersuchungen zum Thema Wesentlichkeit veröffentlicht.

    Der AASB reagiert mit damit auf den Aufruf des IASB vom April 2022 zur Forschung im Bereich der Wesentlichkeit, in dem ein kooperativer Ansatz zwischen Wissenschaftlern und Standardsetzern gefordert wurde: 

    Die Untersuchung des FRC befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihre Unternehmensberichterstattung verbessern können, indem sie einen gezielteren, strategischeren Ansatz zur Bewertung der Wesentlichkeit wählen. Materiality in practice: applying a materiality mindset steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

    Mitschriften von der Oktobersitzung des ISSB

    01.11.2023

    Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 24. und 25. Oktober in hybridem Format getagt. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

    Die folgenden Themen wurden erörtert:

    • GSSB Arbeitsprogramm 2023-2025: Carol Adams, Vorsitzende des Global Sustainability Standards Board (GSSB), und Bastian Buck, der Leiter für Standards des GSSB, gaben einen Überblick über das Arbeitsprogramm des GSSB für die nächsten zwei Jahre.
    • Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards: Der Stab hat die Rückmeldungen vorgestellt, die der ISSB in Bezug auf den Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie erhalten hat. Es wurden außerdem die Empfehlungen des Stabs gegenüber den Boardberatern für SASB-Standards in Bezug auf die Rückmeldungen zum Methodikentwurf und die Entscheidungen der Boardberater für SASB-Standards vorgestellt.
    • Unterstützung der S1/S2-Implementierung: Der Stab hat in dieser Sitzung über den aktuellen Stand der Entwicklung von Lehrmaterialien zu IFRS S1 und IFRS S2 berichten. Der Stab beabsichtigt, Lehrmaterialien zu entwickeln, die sich auf die Rückmeldungen der Interessengruppen stützen und diese berücksichtigen. Gleichzeitig hält es der Stab für notwendig, ein Gleichgewicht zwischen proaktivem Handeln und Reagieren zu finden und gleichzeitig einen systematischen Ansatz zu entwickeln, um die von den Interessengruppen aufgeworfenen Fragen zu überprüfen, zu evaluieren und zu beantworten. Der ISSB wurde in dieser Sitzung nicht aufgefordert, Entscheidungen zu fällen.

    Die vollständige Mitschriften von der Sitzung finden Sie hierEine Analyse der Änderungen im Arbeitsprogramm, die sich aus den Diskussionen des IASB ergeben haben, finden Sie hier.

    IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Oktober 2023)

    01.11.2023

    Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Oktober 2023 sprechen.

    In dem Podcast (Dauer ca. 14 Minuten) wird auf auf drei der acht Themen vertieft eingegangen, die der Board während der Sitzung erörtert hat:

    • Änderungen an IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten;
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode; und
    • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU.

    Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

    Eine Analyse der Änderungen im Arbeitsprogramm, die sich aus den Diskussionen des IASB ergeben haben, finden Sie hier.

    EFRAG-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    01.11.2023

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Stellung genommen.

    In der Stellungnahme stellt EFRAG fest, dass die Vorschriften in IFRS 15 im Allgemeinen wie beabsichtigt funktionieren.

    Dennoch identifiziert EFRAG einige Anwendungsherausforderungen, die vom IASB im Rahmen dieses Projekts weiter geprüft werden sollten:

    • Herausforderungen bei der Bestimmung, ob eine Berichtseinheit ein Prinzipal oder ein Agent ist;
    • Herausforderungen bei der Bilanzierung von Verträgen, die Lizenzen beinhalten;
    • Herausforderungen bei der Anwendung der Vorschriften von IFRS 15 zusammen mit den Vorschriften von IFRS 3, IFRS 16, IFRS 10 und IFRS 11;
    • Herausforderungen bei der Identifizierung von Erfüllungspflichten im Zusammenhang mit Verträgen mit Vorabzahlungen, Vorproduktionsleistungen und Verträgen, die Lizenzen beinhalten; und
    • Herausforderungen bei der Bestimmung des Transaktionspreises im Hinblick auf die Vorschriften für die Schätzung variabler Gegenleistungen und die Behandlung "negativer" Erlöse.

    Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG. Wie die auf den Stellungnahmeentwurf von EFRAG eingegangenen Rückmeldungen in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden, ist hier dargestellt.

    Tagesordnung für die kommende Sitzung des Erstellerforums

    31.10.2023

    Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 10. November 2023 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in einer hybriden Sitzung tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

    Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

    Freitag, 10. November 2023 (9:30h-15:30h)

    • Begrüßung und Einführung
    • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
      • Aktueller Stand des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen
      • Aktueller Stand des Projekts zu klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten im Abschluss
      • Aktueller Stand sonstiger Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    DRSC-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

    31.10.2023

    Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Stellung genommen.

    In der Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung äußert das DRSC die Ansicht, dass IFRS 15 ein prinzipienbasierter, gut strukturierter und verständlicher Standard ist, der in der Praxis im Allgemeinen gut funktioniert. Insgesamt wird die Auffassung vertreten, dass das Kernprinzip und das unterstützende fünfstufige Modell zur Umsatzrealisierung nützliche Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden liefern.

    Wenngleich verschiedene Aspekte von IFRS 15 während der Einführungsphase des Standards eine Herausforderung darstellt hätten, wären im Laufe der Zeit in der Praxis pragmatische und gut funktionierende Lösungen gefunden worde. Das DRSC ist daher der Ansicht, dass Stabilität das vorrangige Ziel der Überprüfung nach der Einführung sein sollte und grundlegende konzeptionelle Diskussionen und Standardänderungen vermieden werden sollten.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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