2023

EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen

11.12.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagene Änderungen an fünf Standards im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses Stellung genommen.

In der Stellungnahme begrüßt EFRAG das Paket der vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen und stimmt den meisten der vorgeschlagenen Änderungen zu. Nach Ansicht von EFRAG würden sie die einheitliche Anwendung und Verständlichkeit der IFRS verbessern.

EFRAG ist jedoch mit der vom IASB vorgeschlagenen Änderung an IFRS 9 zur Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten nicht einverstanden und empfiehlt eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 10 zu 'de-facto-Agenten'.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

Tagesordnungen und Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC nächste Woche, Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

08.12.2023

Die Fachausschüsse des DRSC werden im Dezember wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. Dezember, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. Dezember 2023. Für die Sitzungen stehen jetzt Tagesordnungen und die Papiere zur Verfügung. Außerdem wurde ein Ergebnisbericht von der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung am 20. Novermber 2023 veröffentlicht.

Während seiner 35. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Immaterielle Ressourcen
  • DRS 20 Konzernlagebericht

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 23. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zu Wesentlichkeit
  • EFRAG-Umsetzungsleitlinien zur Wertschöpfungskette
  • ESRS für KMU
  • CSRD

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 23. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Außerdem wurde von der Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung am 20. November 2023 ein Ergebnisbericht veröffentlicht. Der Fachausschuss hat das folgende Thema besprochen:

    • Vorbereitung ASAF Meeting Dezember

    Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

      IOSCO thematisiert nachhaltige Finanzwirtschaft bei COP28

      08.12.2023

      Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine kurze Erklärung zu ihren Aktivitäten bei der COP28 veröffentlicht.

      Drei große Punkte werden in der Erklärung in Bezug auf die nachhaltigkeitsberichterstattung hervorgehoben:

      • Nachdem die IOSCO die ISSB-Standards zur Übernahme empfohlen hat, wird man nun die Mitglieder bei der Übernahme und Umsetzung unterstützen und mit globalen Interessengruppen zusammenarbeiten, um ein solides Programm zum Aufbau von Kapazitäten zu entwickeln.
      • Über die Umsetzung und den Aufbau von Kapazitäten hinaus sei die Notwendigkeit der Zugänglichkeit von Daten zu betonen.
      • IOSCO unterstreicht außerdem die Notwendigkeit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

      Die kurze englischsprachige Erklärung finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

      Internetseminar zur ESRS-Umsetzung

      08.12.2023

      Am 12. Dezember 2023 bieten die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Accountancy Europe gemeinsam ein Internetseminar zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an.

      Accountancy Europe und EFRAG veranstalten gemeinsam dieses Internetseminar, um:

      • die Herausforderungen bei der Umsetzung der ESRS und deren Bewältigung zu untersuchen und
      • Perspektiven aus dem Ökosystem der Rechnungslegung zu den beiden in der Konsultation befindlichen Umsetzungsleitfäden (dem Entwurf des Leitfadens zur Beurteilung der Wesentlichkeit und dem Entwurf des Leitfadens zur Umsetzung der Wertschöpfungskette) auszutauschen.

      Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

      CMAC benennt neue Mitglieder

      08.12.2023

      Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB hat die Berufung von drei neuen Mitgliedern zum 1. Januar 2024 bekanntgegeben.

      Diego Salvador Barrero, Meghan Clark und Michael Thom werden dem Beirat für eine dreijährige Amtszeit, die am 1. Januar 2024 beginnt und einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann, angehören.

      Weiterführende Informationen, auch zu den Hintergründen der berufenen Neumitglieder, entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

      08.12.2023

      Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2023.

      Wie bereits berichtet waren im November die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

      Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

      • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 7. November;
      • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 2. und 29. November;
      • FR-Fachexpertenausschuss gemeinsam mit CFSS am 29. November;
      • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 15., 23. und 29. November; und
      • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 6. ,8., 13., 20. und 22. November.

      Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

      SIX Exchange Regulation aktualisiert Liste der anerkannten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

      07.12.2023

      Die SIX Exchange Regulation (SER), die die Börsenteilnehmer und Emittenten der Schweizer Börse reguliert und überwacht und alle relevanten Informationen zugänglich macht, hat die Liste der anerkannten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um die Standards des ISSB und die ESRS erweitert.

      Schweizer Emittenten haben die Möglichkeit, mittels eines "Opting In" der SER zu melden, dass sie einen Nachhaltigkeitsbericht gemäss einem international anerkannten Standard erstellen. Diese Tatsache wird zum Zweck der Information der Marktteilnehmer veröffentlicht. Zu dem Zweck gibt es eine Liste der international anerkannten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von der SER periodisch an internationalen Entwicklungen angepasst wird. Zum 1. Januar 2024 wird die Liste um die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die IFRS Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability Reporting Standards Board (ISSB) erweitert.

      Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der SER.

      IASB schließt Projekt zu Rohstoffindustrien mit Projektzusammenfassung ab

      07.12.2023

      Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Projektzusammenfassung zu seinem Projekt über Rohstoffaktivitäten veröffentlicht, das er nicht weiter zu verfolgen beabsichtigt.

      Der IASB veröffentlichte IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen im Dezember 2004 als Ergebnis eines vom IASC übernommenen Projekts. Der Standard war als Zwischenschritt bei der Bilanzierung von Rohstoffaktivitäten gedacht.

      Im April 2010 veröffentlichte der IASB ein Diskussionspapier, das von einem Projektteam nationaler Standardsetzer aus Australien, Kanada, Norwegen und Südafrika erstellt worden war, und analysierte anschließend die Rückmeldungen. Im Dezember 2012 deaktivierte der IASB das Projekt, reaktivierte es jedoch 2019, um zu prüfen, ob sich Änderungen an den IFRS und anderen Dokumenten sowie sonstige Entwicklungen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers auf die Fragen und Schlussfolgerungen des Diskussionspapiers ausgewirkt haben.

      Auf der Grundlage der seit der Reaktivierung des Projekts gesammelten Erkenntnisse kam der IASB auf seiner Sitzung im September 2023 zu dem Schluss, dass es keine zwingenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass Standardsetzung erforderlich sei. Zwar gibt es in der Praxis Abweichungen bei der Bilanzierung von Rohstoffaktivitäten, aber die Rückmeldungen von Anlegern und anderen Adressaten von Abschlüssen deuten darauf hin, dass diese unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kein wesentliches Problem darstellen.

      Mit der heute veröffentlichten Projektzusammenfassung ist das Projekt daher abgeschlossen. Eine entsprechende Pressemitteilung und die Projektzusammenfassung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      IFRS-Musterkonzernabschluss 2023 in deutscher Sprache

      06.12.2023

      Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2023 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

      Zielsetzung

      Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

      Neue und geänderte Standards 2023

      Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2023 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

      Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

      • IFRS 17 Versicherungsverträge (einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 und Dezember 2021)
      • Änderungen an IAS 1 und dem IFRS Leitliniendokument 2 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      • Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
      • Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln
      • Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

      Anwendungshinweise

      Die International GAAP Holding AG stellt ihren Konzernabschluss bereits seit einigen Jahren nach IFRS auf und ist somit kein IFRS-Erstanwender. Für weiterführende Informationen zu den besonderen Vorschriften für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens verweisen wir auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie auf die Checkliste für Compliance, Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS von Deloitte, die Sie auf unserer Seite iasplus.de kostenfrei beziehen können.

      Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

      Die Bereiche des Musterkonzernabschlusses, die vom Klimawandel oder von der COVID-19 Pandemie betroffen sein könnten, sind mit Symbolen am Rand gekennzeichnet. Weitere Informationen über mögliche Auswirkungen sind in der Tabelle in den Anlagen enthalten.

      Um eine Berichterstattung im Sinne eines „true and fair view“ zu gewährleisten, weisen wir neben der Zuhilfe-
      nahme dieses Musterkonzernabschlusses ausdrücklich auf die Verwendung der Standards und Interpretationen hin. Der vorliegende Musterkonzernabschluss deckt nicht alle von den IFRS geforderten Angaben ab. Ebenso ist eine abweichende Darstellungsform, unter Beachtung der geforderten Anforderungen, möglich.

      In Deutschland nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, die ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den IFRS bspw. Angaben zur Mitarbeiterzahl oder der Abschlussprüfervergütung zu machen sind. Der vorliegende Musterkonzernabschluss berücksichtigt dabei ausschließlich die handelsrechtlich geforderten Anhangangaben, die von allen Mutterunternehmen gemacht werden müssen. Angaben, die allein von börsennotierten bzw. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen gefordert werden (z.B. Angaben zu § 161 AktG), sind nicht enthalten. Auch enthält dieser Musterkonzernabschluss nicht den nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Konzernlagebericht.

      Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

      Neues Mitglied in das globale Erstellerforum berufen

      06.12.2023

      Nach der Ernennung neuer Mitglieder des Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) aus Amerika und Europa im Juli wurde nun auch ein neues Mitglied aus Afrika ernannt.

      Keshni Kuni wurde als neues Mitglied für eine Amtszeit von zunächst fünf Jahren ernannt.

      Weiterführende Informationen zu ihrem beruflichen Hintergrund entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.