Brasilien konsultiert Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage von IFRS S1 und IFRS S2
15.04.2024
Das Comitê Brasileiro de Pronunciamentos de Sustentabilidade (CBPS) hat zusammen mit dem Conselho Federal de Contabilidade (CFC) zwei Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist endet am 13. Juni 2024.
Die Entwürfe tragen die Titel CBPS 01 Requisitos Gerais Para Divulgação De Inormações Financeiras Relacionadas À Sustentabilidade ("Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen") und CBPS 02 Divulgações Relacionadas Ao Clima ("Klimabezogene Angaben") und basieren auf den entsprechenden ISSB-Standards.
Zugang zu den Entwürfen haben Sie über die Konsultationsseite des CBPS.
Hinweis: Da das CBPS die Standards zwar entwickelt, aber keine Berichtspflichten erlassen kann, hat die Comissão de Valores Mobiliários (CVM), die brasilianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, am 13. Mai 2024 eine überlappende Konsultation zu den beiden Standards eingeleitet. Die vorgeschlagene Verordnung enthält den vollständigen Text der beiden Standards. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass börsennotierte Unternehmen die Standards ab dem 1. Januar 2026 anwenden müssen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Ein Unternehmen kann nur beide Standards gleichzeitig vorzeitig anwenden. Die Konsultation zur Verordnung läuft bis zum 11. Juli 2024 und kann hier für CBPS 01 und hier für CBPS 02 aufgerufen werden.