DRSC-Stellungnahme zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

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03.04.2024

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)' genommen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf bestätigt das DRSC die grundlegende Erkenntnis des IASB, dass die Anwendung der derzeitigen IAS 32-Vorschriften allgemein gut funktioniert, zu einer sachgerechten Klassifizierung und zu nützlichen Informationen führt. Demzufolge stimmt das DRSC zu, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 32 wie einst im Diskussionspapier DP/2018/1 noch angestrebt weder erforderlich noch wünschenswert ist. Zudem stellt das DRSC fest, dass sich viele Anwendungsprobleme während der jahrelangen Bilanzierung nach IAS 32 praktisch lösen ließen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt das DRSC ausdrücklich das Ziel, mit dem Entwurf bekannte Anwendungsfragen zu klären und entsprechend nur ausgewählte IAS 32-Regeln aufzugreifen.

Mit Blick auf die konkreten Vorschläge bestätigt das DRSC, dass damit die wichtigsten Anwendungsfragen aufgegriffen werden. Das DRSC stellt fest, dass unter den Vorschlägen die Themen „Einfluss gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften“, „Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente“ sowie „Zusatzangaben“ die dringlichsten und relevantesten sind. Den entsprechenden Vorschlägen stimmt das DRSC nicht in Gänze zu. Ungeachtet dessen ist es mit zahlreichen anderen Vorschlägen einverstanden.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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