ESRB-Bericht über klimabezogene Risiken im Jahresabschluss

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04.04.2024

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie klimabezogene Risiken in den IFRS-Abschlüssen abgebildet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die IFRS es den Unternehmen zwar im Allgemeinen ermöglichen, klimabezogene Risiken in ihren Abschlüssen wirksam abzubilden, dass aber kleinere Änderungen die Finanzstabilität erhöhen würden.

Der Bericht konzentriert sich auf die IFRS-Rechnungslegungsstandards und berücksichtigt keine Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wie die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) oder die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) herausgegebenen Standards.

Dem Bericht zufolge würden sich kleinere Änderungen in den folgenden Bereichen positiv auf die Finanzstabilität auswirken:

  • Die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in IAS 1 muss möglicherweise verbessert werden, denn selbst wenn die betreffende Transaktion in quantitativer Hinsicht unwesentlich ist, können die Erwartungen der Nutzer oder die Praxis anderer Unternehmen Informationen darüber rechtfertigen.
  • Die Aufnahme von Klimafaktoren in die Liste der Indikatoren für die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten in IAS 36 wäre hilfreich.
  • Es könnte klargestellt werden wie Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten gemäß IAS 37 im Hinblick auf klimabezogene Risiken zu erfassen sind.
  • Zusätzliche Offenlegungsanforderungen, Beispiele und Leitlinien dazu, wie klimabezogene Risiken in die Schätzung der erwarteten Kreditverluste und des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten einbezogen werden sollten, wären hilfreich.

Darüber hinaus empfiehlt der ESRB dem IASB, den Arbeiten zu Schadstoffpreismechanismen Vorrang einzuräumen. Dieses Projekt steht derzeit auf der Reserveliste des IASB.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite des ESRB.

 

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