IASB veröffentlicht neuen Standard zur Darstellung und Angaben im Abschluss

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09.04.2024

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen neuen Standard IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen wird. Der neue Standard ist das Ergebnis des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen, das darauf abzielt, die Kommunikation von Unternehmen in ihren Abschlüssen zu verbessern, und tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

 

Hintergrund

Der IASB hat das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen als Reaktion auf die Bedenken der Investoren hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungsberichterstattung von Unternehmen initiiert und im April 2016 die Beratungen zu diesem Projekt aufgenommen.

Die Diskussionen wurden bis Mai 2019 fortgesetzt, wobei der Projektumfang in dieser Zeit langsam Gestalt annahm. Dies führte dazu, dass (i) eine grundlegende Überarbeitung der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung, (ii) Leitlinien für den Inhalt des sonstigen Ergebnisses und den Zeitpunkt der Erfassung des sonstigen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung, (iii) die Segmentberichterstattung sowie (iv) die Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen für das Projekt ausgeklammert wurden.

Vielmehr beschloss der IASB, sich auf vier Hauptbereiche zu konzentrieren:

    1. Einführung von definierten Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
    2. Einführung von Anforderungen zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation
    3. Einführung von Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sog. „Management-defined Performance Measures“ (MPMs)) im Anhang
    4. Gezielte Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch Änderung von IAS 7 Kapitalflussrechnung.

Am 17. Dezember 2019 wurde ein Entwurf eines vorgeschlagenen neuen Standards veröffentlicht, wobei die entsprechenden Anforderungen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses mit begrenzten Änderungen am Wortlaut in den neuen Standard übernommen wurden. Andere Anforderungen von IAS 1 wurden in IAS 8 und IFRS 7 verschoben.

Der IASB erörterte die Rückmeldungen zum Entwurf im Dezember 2020 und Januar 2021 und beriet die Vorschläge von März 2021 bis Juni 2023 erneut. Der IASB veröffentlichte den neuen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss am 9. April 2024.

 

Anwendungsbereich

IFRS 18 gilt für alle Abschlüsse, die in Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellt und dargestellt werden.

 

Überblick

Die wichtigsten Änderungen des neuen Standards im Vergleich zu den früheren Anforderungen in IAS 1 sind die folgenden:

  • Es werden Kategorien und definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt, die auf zusätzliche relevante Informationen und eine GuV-Struktur abzielen, die zwischen Unternehmen besser vergleichbar ist.
    • Ertrags- und Aufwandsposten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in Kategorien zu klassifizieren:
      • Betrieb
      • Investition
      • Finanzierung
      • Ertragsteuern
      • nicht fortgeführte Aktivitäten
      In einigen Fällen unterscheidet sich die Klassifizierung für Unternehmen, die als Hauptgeschäftstätigkeit Finanzierungen für Kunden bereitstellen oder in Vermögenswerte investieren
    • Unternehmen sind verpflichtet, folgende Zwischensummen auszuweisen:
      • Betriebsergebnis
      • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern
      • Jahresergebnis
      Diese Zwischensummen gliedern die Gewinn- und Verlustrechnung in Kategorien, es besteht keine Verpflichtung zur Darstellung von Kategorieüberschriften
    • Die in IFRS 18 aufgeführten Posten sind in der GuV auszuweisen, es sei denn, dies verringert die Effektivität der Gewinn- und Verlustrechnung, eine nützliche strukturierte Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen des Unternehmens zu liefern
  • Es werden Anforderungen zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation eingeführt, die darauf abzielen, dass Abschlussadressaten zusätzliche relevante Informationen erhalten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.
    • IFRS 18 enthält Leitlinien dazu, ob Informationen in den primären Abschlussbestandteilen (deren Aufgabe es ist, eine nützliche strukturierte Zusammenfassung zu liefern) oder im Anhang enthalten sein sollten
    • Unternehmen müssen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen, die sich aus einzelnen Geschäftsvorfällen oder anderen Ereignissen ergeben, identifizieren und sie auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale in Gruppen einteilen. Dies führt zu Posten in den primären Abschlussbestandteilen, die mindestens ein Merkmal gemeinsam haben. Posten sind auf der Grundlage von Merkmalen, die nicht gemeinsam sind, weiter aufzugliedern, was zur gesonderten Angabe wesentlicher Posten im Anhang führt. Gegebenenfalls sind unwesentliche Posten mit unähnlichen Merkmalen zusammenzufassen, um zu vermeiden, dass relevante Informationen verschleiert werden. Unternehmen sollten eine beschreibende Bezeichnung verwenden oder, falls dies nicht möglich ist, im Anhang Informationen über die Zusammensetzung solcher zusammengefassten Posten angeben.
    • In IFRS 18 sind strengere Leitlinien dazu enthalten, ob die Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Art (Gesamtkostenverfahren) oder nach Funktion (Umsatzkostenverfahren) erfolgt, wobei auch ein Mischverfahren zulässig ist. Die Darstellung sollte eine möglichst nützliche strukturierte Zusammenfassung der betrieblichen Aufwendungen unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren bieten. Die Darstellung eines oder mehrerer Posten für betriebliche Aufwendungen, die nach Funktionen gegliedert sind, erfordert die Angabe von Beträgen für fünf bestimmte Aufwendungen, z. B. Abschreibungen.
  • Die Einführung von Angaben zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen (sog. „Management-defined Performance Measures“ (MPMs)) im Anhang zielt auf Transparenz und Disziplin bei der Verwendung solcher Kennzahlen und darauf, dass die Angaben an einer zusammenhängenden Stelle im Abschluss zu finden sind, ab.
    • MPM sind definiert als Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die in der öffentlichen Kommunikation mit den Abschlussadressaten und außerhalb des Abschlusses verwendet werden, die in den IFRS enthaltenen Summen oder Zwischensummen ergänzen und die Sicht der Unternehmensleitung auf einen Aspekt der Ertragskraft eines Unternehmens vermitteln.
    • Die entsprechenden Angaben sind in einem zusammenhängenden Abschnitt im Anhang zu leisten:
      • Beschreibung, warum die MPM die Sicht der Unternehmensleitung auf den Unternehmenserfolg liefern
      • Beschreibung, wie die MPM berechnet wurden
      • Beschreibung, wie die MPM nützliche Informationen über den finanziellen Erfolg eines Unternehmens liefern
      • Überleitung der MPM auf die am direktesten vergleichbare Zwischen- oder Gesamtsummen gemäß IFRS
      • Erklärung, dass die MPM die Sicht der Unternehmensleitung auf einen Aspekt des finanziellen Erfolgs des Unternehmens wiedergeben
      • Auswirkung von Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss getrennt für jede der Differenzen zwischen den MPM und den am direktesten vergleichbaren Zwischen- oder Gesamtsummen gemäß IFRS
      • Erklärung für den Fall, dass sich die Berechnungsweise der MPM ändert, zu den Gründen und Auswirkungen der Änderung.

Die angestrebten Verbesserungen an IAS 7 zielen auf eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ab. Die Änderungen umfassen:

  • Verwendung der Zwischensumme des Betriebsergebnisses als einzig zulässiger Ausgangspunkt für die indirekte Methode zur Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit; und
  • Abschaffung der Darstellungsalternativen für Zinsen und Dividenden.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

IFRS 18 ist für jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Der Standard ist rückwirkend nach bestimmten Übergangsvorschriften anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

 

Weiterführende Informationen

Internetseite der IFRS-Stiftung

IAS Plus

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