IPSASB veröffentlicht Entwurf zu Vereinbarungen über die Übertragung von Rechten an Vermögenswerten

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02.04.2024

Im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zu Leasingverhältnissen hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) einen Entwurf veröffentlicht, in dem zusätzliche Änderungen vorgeschlagen werden, die die im Januar 2023 veröffentlichten Änderungsvorschläge zu Leasingverhältnissen ergänzen.

In Entwurf ED 88 Vereinbarungen zur Übertragung von Rechten an Vermögenswerten werden Änderungen an IPSAS 47 Erlöserfassung und IPSAS 48 Transferaufwendungen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen an IPSAS 47 stehen im Einklang mit den Prinzipien, die bereits in Entwurf ED 84 Konzessionäre Leasingverhältnisse und Nutzungsrechte an Sachanlagen (Änderungen an IPSAS 43 und IPSAS 23) dargelegt wurden und von den Interessengruppen nachdrücklich unterstützt wurden. Zusätzlich werden in Entwurf ED 88 erläuternde Beispiele zur Ergänzung von IPSAS 47 und IPSAS 48 für andere Arten von Vereinbarungen vorgeschlagen, die Rechte an Vermögenswerten übertragen, die im öffentlichen Sektor üblich sind. Rückmeldungen zu beiden Entwürfen, Entwurf ED 88 und Entwurf ED 84, werden in die endgültige Verlautbarung über andere leasingartige Vereinbarungen einfließen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Mai 2024 erbeten. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

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