IPSASB konsultiert zu Änderungen auf der Grundlage von IFRIC-Interpretationen

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17.04.2024

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen zur Berücksichtigung von IFRIC-Interpretationen zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht. Bislang hatte der IPSASB die vom IFRS Interpretations Committee herausgegebenen Interpretationen nicht zur Aufnahme in die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) in Betracht gezogen.

Die jetzt in Betracht gezogenen IFRIC-Interpretationen sind:

  • IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
  • IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
  • IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern'
  • IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
  • IFRIC 21 Abgaben

In Zukunft wird der IPSASB die Anwendbarkeit künftiger IFRIC-Interpretationen prüfen, sobald diese veröffentlicht werden.

Zugang zum Entwurf ED 89 Änderungen zur Berücksichtigung von IFRIC-Interpretationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juni 2024 erbeten.

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