Parlament stimmt für Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

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17.04.2024

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die Einführung von sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und ESRS für Unternehmen aus Drittländern um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 zu verschieben.

Die Abstimmung folgt der politischen Einigung zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament im Februar 2024.

Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) unberührt. Als nächster Schritt muss der Rechtstext vom Rat der Europäischen Union förmlich genehmigt werden, bevor er in Kraft treten kann.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des Europäischen Parlaments.

Hinweis: Am 29. April 2024 hat der Rat der EU der Richtlinie über Fristen für die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und Unternehmen aus Drittländern endgültig zugestimmt. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des Rats der EU. Vor dem Inkrafttreten stehen jetzt noch der formale Akt der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments und die Ratspräsidentschaft sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union aus.

Hinweis: Am 8. Mai 2024 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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