SSBJ veröffentlicht Entwürfe von Standards für Nachhaltigkeitsangaben in Japan

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02.04.2024

Das Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) hat drei Entwürfe veröffentlicht, in denen Standards für Nachhaltigkeitsangaben in Japan vorgeschlagen werden. Die Entwürfe enthalten alle Vorschriften der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) und fügen, soweit erforderlich, rechtskreisspezifische Optionen hinzu, die Unternehmen anwenden können. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2024 erbeten.

Die Entwürfe sind wie folgt benannt:

  • Universeller Standard für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen "Anwendung der Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen"
  • Themenbezogener Standard zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen Nr. 1 "Allgemeine Angaben"
  • Themenbezogener Standard für Nachhaltigkeitsangaben Nr. 2 "Klimabezogene Angaben"

Abweichend vom Ansatz des ISSB hat der SSBJ beschlossen, den Inhalt von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen auf zwei Standards aufzuteilen: Die Vorschriften von IFRS S1, die nicht im Abschnitt "Kerninhalt" enthalten sind, wurden in den vorgeschlagenen Standard Anwendung der Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgenommen, und die Vorschriften im Abschnitt "Kerninhalt" in IFRS S1 wurden in den vorgeschlagenen Standard Allgemeine Angaben aufgenommen.

Derzeit sind die Entwürfe nur auf Japanisch verfügbar. 

Zugang zu den Entwürfen haben Sie über die Pressemeldung auf der Internetseite des SSBJ.

Hinweis: Nach der Veröffentlichung der Entwürfe hat das Sekretariat des SSBJ die folgenden Dokumente in englischer Sprache freigegeben:

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