Australischer Finanzsektor warnt vor Abweichung von ISSB-Grundlinie
14.02.2024
Drei wichtige Mitglieder des australischen Finanzsektors haben der Regierung geraten, bei ihren klimabezogenen Finanzangaben nicht von der globalen Grundlinie des International Sustainability Standards Board (ISSB) abzuweichen.
Im Januar 2024 veröffentlichte die Regierung einen Entwurf, nach dem alle Erwähnungen von "Nachhaltigkeit" im australischen Äquivalent IFRS S1 durch "Klima" ersetzt und der Anwendungsbereich auf klimabezogene Finanzangaben beschränkt werden soll. Der Entwurf enthält auch einen Vorschlag zur Abschwächung von IFRS S2, wonach Finanzinstitute nur noch verpflichtet wären, die Anwendung von Angaben zu den von ihnen finanzierten Emissionen zu prüfen".
Das Australian Sustainable Finance Institute (ASFI) forderte eine vollständige Angleichung an den ISSB als Grundlinie für Australiens Angaben. Dies würde "globale Interoperabilität" gewährleisten und die Vorschriften für die Berichterstattung von Finanzinstituten, die in verschiedenen Rechtskreisen tätig sind, vereinfachen. ASFI bezeichnete die Entscheidung des AASB, sich in den Berichtsstandards allein auf das Klima zu konzentrieren, als "unnötige Abweichung" von den ISSB-Standards. ASFI fordert, dass IFRS S1 "so bald wie möglich" vollständig übernommen wird, um eine kontinuierliche internationale Angleichung zu gewährleisten und den Markt auf die Einführung künftiger ISSB-Standards vorzubereiten. Die Abweichung von IFRS S2 wird als "signifikante Abweichung" bezeichnet, die "den Wert und die Wirksamkeit" des Systems der Angaben untergraben könnte.
Laut den Principles for Responsible Investment (PRI) sollten beide Standards als Grundlinien übernommen werden, um die Vergleichbarkeit und Interoperabilität der Daten zu gewährleisten. Änderungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie die Angaben verbessern und nicht den vom ISSB festgelegten globalen Standard beeinträchtigen oder untergraben.
Die Investor Group on Climate Change (IGCC) merkte an, dass Änderungen auf der Grundlinie aufbauen sollten, und warnte davor, Elemente der Standards zu entfernen oder sie umzustrukturieren, da diese Änderungen ein "unnötiges Hindernis" für die Erstellung qualitativ hochwertiger und vergleichbarer Angaben schaffen und möglicherweise "die Integrität der Grundlinie" gefährden und die Komplexität für Berichterstatter und Nutzer erhöhen, die auf verschiedenen Märkten tätig sind.
Nachfolgend finden Sie Verknüpfungen auf alle drei Schreiben auf den jeweiligen Internetseiten ihrer Verfasser: