DRSC-Stellungnahme zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS IC

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06.02.2024

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu den zwei vorläufigen Agendaentscheidungen in Bezug auf klimabezogene Verpflichtungen und Angaben zu Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente genommen.

In Bezug auf die vorläufige Agendaentscheidung zu IAS 37 bezüglich klimabezogenen Verpflichtungen stimmt das DRSC der allgemeinen Schlussfolgerung des IFRS IC zu, dass die entsprechenden Prinzipien und Vorschriften der IFRS hinreichend klar sind und daher keine Standardsetzungsaktivitäten erforderlich sind.

In Bezug auf die vorläufige Agendaentscheidung zu IFRS 8 bezüglich Angaben zu Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente ist nach Meinung des DRSC nicht hinreichend klar, wie die Schlussfolgerungen des IFRS IC zu lesen sind. Das DRSC ist nicht davon überzeugt, dass dieser Agendabeschluss die derzeitige Praxis effektiv verbessern und/oder Divergenzen verringern würde. 

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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