IPSASB veröffentlicht Entwürfe zu natürlichen Ressourcen

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01.02.2024

Im Rahmen seines umfassenderen Projekts zu natürlichen Ressourcen hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zwei Entwürfe zu mineralischen Rohstoffen veröffentlicht.

Um die Lücke in der IPSAS-Literatur zur Bilanzierung natürlicher Ressourcen zu adressieren, hat der IPSASB im Mai 2022 ein Konsultationspapier herausgegeben, und der IPSASB arbeitet auch weiter an der Entwicklung von Grundsätzen für die Erfassung und Bewertung natürlicher Ressourcen, wobei die Veröffentlichung eines Entwurfs in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 geplant ist. Nachdem jedoch Rückmeldungen zum Konsultationspapier eingegangen sind, die das Fehlen von Leitlinien für spezifische Aktivitäten im Zusammenhang mit mineralischen Rohstoffen hervorhoben, wird zunächst dies mit der Veröffentlichung von zwei Entwürfen zur öffentlichen Stellungnahme adressiert:

  • Entwurf ED 86 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcenschlägt einen Standard für die Bilanzierung von Kosten vor, die bei der Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen anfallen, basierend auf der Wahl einer Bilanzierungsmethode, die festlegt, welche Ausgaben als Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung zu erfassen sind. ED 86 ist an die Vorschriften für den privaten Sektor in IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen angeglichen, mit begrenzten Änderungen für den Kontext des öffentlichen Sektors.
  • Entwurf ED 87 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine (Änderungen an IPSAS 12) schlägt vor, einen verbindlichen Anhang zu IPSAS 12 Vorräte hinzuzufügen. Die vorgeschlagenen Vorschiriften stellen klar, wann Kosten für die Beseitigung von Abraummaterial im Tagebau zu aktivieren oder als Aufwand zu erfassen sind. Entwurf 87 ist an die Vorschriften in IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine angeglichen, mit begrenzten Änderungen für den Kontext des öffentlichen Sektors.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 31. Mai 2024 erbeten. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

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