Leitfaden für die Übernahme oder sonstigen Verwendung der ISSB-Standards

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22.02.2024

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat eine Vorabversion eines Leitfadens herausgegeben, der Rechtskreise bei ihrem Weg zur Übernahme der ISSB-Standards unterstützen soll. Gleichzeitig veröffentlicht er einen Überblick, welche Rechtskreise sich bereits verpflichtet haben oder bereits erste Schritte eingeleitet haben.

Die Publikation The jurisdictional journey towards globally comparable information for capital markets — Preview of the Inaugural Jurisdictional Guide for the adoption or other use of ISSB Standards soll die Rechtskreise durch die Bereitstellung von Informationen unterstützen, die ihnen bei der Gestaltung und Planung ihres Weg zur Übernahme oder sonstigen Anwendung der ISSB-Standards helfen und die Transparenz für Kapitalmärkte, Aufsichtsbehörden, andere relevante Behörden und andere Interessengruppen über die Fortschritte auf dem Weg zur Bereitstellung vergleichbarer Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen für die globalen Kapitalmärkte erhöhen, indem die Merkmale dargelegt werden, die bei der Beschreibung und Zusammenfassung von Ansätzen der Rechtskreise zur Übernahme oder sonstigen Verwendung von ISSB-Standards genannt werden.

In der Vorschau wird der Begriff "Übernahme oder sonstige Verwendung ISSB-Standards" um die verschiedenen Vorgehensweisen zu beschreiben, wie Rechtskreise die Standards übernehmen oder anwenden, um nachhaltigkeitsbezogene Angabevorschriften in ihrem rechtlichen und regulatorischen Rahmen einzuführen. Dieses Spektrum umfasst Ansätze, die die Übernahme oder sonstige Verwendung von IFRS S1 und IFRS S2 direkt beinhalten, als auch die Einführung von lokalen nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften (oder -standards), die funktional auf die Ergebnisse abgestimmt sind, die sich aus der Anwendung von von IFRS S1 und IFRS S2 ergeben.

Die Vorschau können Sie sich hier von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen. Sie soll noch im ersten Halbjahr 2024 durch einen endgültigen Leitfaden ersetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des vorläufigen Leitfadens hat der ISSB auch eine Übersicht erarbeitet, welche Rechtskreise bereits zur Übernahme, zu Absichtsplänen oder zu eigenen Entwürfen, die auf den ISSB-Standards basieren, konsultieren oder konsultiert haben. Diese Übersicht steht Ihnen hier zur Verfügung.

Zu unserer IAS Plus-Berichterstattung über die Übernahme der ISSB-Standards gelangen Sie, indem Sie nachfolgend auf den Button "Übernahme der ISSB-Standards" klicken.

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