Rat und Parlament einigen sich auf Verschiebung der sektorspezifischen ESRS
08.02.2024
Der Rat der Europäischen Union hat bekanntgegeben, dass sich Parlament und Rat auf die Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten geeinigt haben.
Wie bereits in der Abstimmung durch den Rechtsausschuss beinhaltet die Verschiebung um zwei Jahre allerdings den Vorschlag, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichterstattungsstandards vor Ablauf der neuen Frist im Juni 2026 veröffentlicht, sobald diese fertig sind.
Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Organen gebilligt und offiziell verabschiedet werden.
Zur Erklärung auf der Internetseite des Rats gelangen Sie hier.