Singapur nennt weitere Details zu den verpflichtenden klimabezogenen Angaben im Einklang mit den ISSB-Standards

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28.02.2024

Die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) und die Singapore Exchange Regulation (SGX RegCo) haben weitere Einzelheiten zur verpflichtenden Klimaberichterstattung für börsennotierte und große nicht börsennotierte Unternehmen im Einklang mit den vom International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlichten Standards veröffentlicht.

Laut der Pressemitteilung werden die Vorschriften schrittweise eingeführt:

  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet sein, jährliche klimabezogene Angaben zu machen und einzureichen, wobei die Vorschriften an die ISSB-Standards angeglichen werden, mit Ausnahme der Angaben zu Scope 3 THG-Emissionen.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften Informationen zu den THG-Emissionen des Scope 3 zu melden.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2027 müssen große, nicht börsennotierte Unternehmen, d. h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Mrd. SG$ und einer Bilanzsumme von mindestens 500 Mio. SG$, unter Anwendung derselben Vorschriften wie börsennotierte Unternehmen jährliche klimabezogene Angaben machen und einreichen, mit Ausnahme von Angaben zu Scope 3 THG-Emissionen.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2029 (frühestens) werden große, nicht börsennotierte Unternehmen verpflichtet sein, zusätzlich zu den bestehenden Vorschriften Informationen zu den THG-Emissionen des Scope 3 zu melden.

Für börsennotierte Unternehmen wird ab dem Geschäftsjahr 2027 und für große, nicht börsennotierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2029 eine externe begrenzte Güteaussage für die THG-Emissionen der Bereiche 1 und 2 vorgeschrieben.

Große nicht börsennotierte Unternehmen, deren Muttergesellschaft bereits klimabezogene Angaben unter Verwendung von am ISSB ausgerichteten lokalen Berichterstattungsstandards oder gleichwertigen Standards (z. B. European Sustainability Reporting Standards) berichtet, werden unter bestimmten Bedingungen von der Berichterstattung und Einreichung klimabezogener Angaben befreit.

Für große, nicht börsennotierte Unternehmen, deren Muttergesellschaft klimabezogene Angaben nach anderen internationalen Standards und Rahmenwerken (z. B. Global Reporting Initiative (GRI)-Standards oder den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)) berichtet, wird eine Übergangsregelung gelten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der ACRA.

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