Überarbeiteter AFRAC-Entwurf

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24.01.2024

Im September 2023 hat der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) den Entwurf einer Stellungnahme zur Folgebewertung von derivativen Firmenwerten herausgegeben. Vor dem Hintergrund der erhaltenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet und kann nun erneut kommentiert werden.

Der überarbeitete Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 41 Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) kann hier auf der Internetseite des AFRAC abgerufen werden. Stellungnahmen werden bis zum 23. Februar 2024 erbeten.

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