DRSC-Stellungnahme zu zwei ESRS-Umsetzungsleitlinien

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16.01.2024

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu den Entwürfen von Umsetzungsleitlinien zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung und Wertschöpfungskette Stellung genommen.

In der Stellungnahme weist das DRSC unter anderem auf den hohen Grad subjektiven Ermessens bei der Wesentlichkeitsanalyse hin. Aus diesem Grund sei zumindest in den ersten Jahren der ESRS-Anwendung eine gewisse Toleranz aller Beteiligten in Bezug auf die Konsistenz bei der Definition von Grenzwerten und ähnlichem und somit auch in Bezug auf Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse selbst erforderlich.

Im Detail behandelt die Stellungnahme ausgewählte Kritikpunkte auf Basis einer Priorisierung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und des DRSC-Mitarbeiterstabs. Dies sind in Bezug auf die Ausführungen zur Wesentlichkeitsanalyse z.B. die Brutto- und Nettoberichterstattung über potenzielle Auswirkungen und die Interaktion der Wesentlichkeitsanalyse und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die behandelten Kritikpunkte bezüglich der Umsetzungsleitlinie zur Wertschöpfungskette beinhalten unter anderem die Relevanz des Betriebssteuerungsprinzips und die Frage, ob sich die Pflicht zur Entwicklung und Angabe unternehmensspezifischer Kennzahlen auch auf die Wertschöpfungskette erstreckt.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

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