EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

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22.01.2024

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Entwürfe von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die Berichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten.

Die im Dezember 2022 veröffentlichte Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beauftragt EFRAG mit der fachlichen Beratung der Europäischen Kommission zu den ESRS. Im Rahmen dieses Mandats wurde EFRAG gebeten, einen ESRS für KMU zu entwickeln, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind. Dazu gehören Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere (Anleihen, Aktien und andere Wertpapiere) zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind, kleine und nicht komplexe Institute sowie firmeneigene Versicherer und Rückversicherer.  

Der sogenannte "ESRS LSME" wird als delegierter Rechtsakt erlassen und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei die Möglichkeit besteht, für weitere zwei Jahre davon abzusehen. Der Pressemitteilung zufolge besteht der Zweck des ESRS LSME-Entwurfs darin, Vorschriften für die Berichterstattung festzulegen, die dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten sowie den Kapazitäten und Merkmalen von KMU von öffentlichem Interesse angemessen und relevant sind. EFRAG geht davon aus, dass der Standard diesen Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern und ihre Diskriminierung durch Finanzmarktteilnehmer verhindern wird, da er standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern wird. Zu diesem Entwurf hat das IFRS Global Office von Deloitte eine englischsprachigen iGAAP in Focus erarbeitet.

Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über Nachhaltigkeit berichtenden KMU hat EFRAG ebenfalls einen Standardentwurf erarbeitet, den sogenannten "ESRS VSME". Der VSME-Entwurf schlägt ein einfaches Berichterstattungsinstrument vor, das nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen durch Harmonisierung der Berichterstattung bei der Beantwortung von Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen, die sie von Geschäftspartnern erhalten, unterstützt. 

Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zu den Entwürfen, wie man auf die Entwürfe reagieren kann und wie man an einem Feldtest für Ersteller und Nutzer teilnehmen kann, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der EFRAG.

Das DRSC bietet gemeinsam mit EFRAG am 10. April 2024 eine öffentliche Diskussion zu den Entwürfen an (Ergebnisse am 3. Mai auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht). Weiterführende Informationen zu der Veranstaltung finden Sie in der Presseerklärung des DRSC zur Veröffentlichung der EFRAG-Entwürfe. Außerdem stellt das DRSC eine informelle Übersetzung von von Auszügen des VSME-Entwurfs zur Verfügung. Da wir auf die einschränkenden Hinweise des DRSC verweisen möchten, bitten wir Sie, diese Übersetzung über diese Presseerklärung des DRSC abzurufen.

Hinweis: EFRAG hat eine Reihe von Internetpräsentationen zu den Entwürfen veröffentlicht. Weiterführende Informationen und Zugang zu den Videos haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

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