Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB
18.01.2024
Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 Prozent angehoben werden sollen.
Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der delegierten Richtlinie der Europäischen Kommission, die im Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und die bis Dezember 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.
Der Entwurf kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.