IDW-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

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08.01.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie genommen.

In seiner Stellungnahme gegenüber dem BMJ begrüßt das IDW die angestrebte schnelle Umsetzung der Erleichterungen. Nach dem Vorschlag des BMJ sollen die Spielräume der EU-Richtlinie genutzt werden, um die Entlastungen sowohl betragsmäßig als auch zeitlich im maximal möglichen Umfang an die Wirtschaft weiterzugeben. Das IDW begrüßt es, dass der Vorschlag zur raschen Umsetzung in ein bereits weit fortgeschrittenes Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden soll. Die angehobenen Schwellenwerte können nach dem Vorschlag bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden. Positiv ist aus Sicht des IDW auch die Klarstellung in der Begründung, wonach für Zwecke des Zweijahresvergleichs auch für den früheren Abschlussstichtag bereits die angehobenen monetären Schwellenwerte zugrunde gelegt werden dürfen.

Die Anregungen des IDW betreffen lediglich wenige Verbesserungen und Klarstellungen in der vorgesehenen Übergangsvorschrift bzw. in der zugehörigen Begründung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme auf der Internetseite des IDW.

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