IDW-Schreiben zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

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19.01.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben zur möglichen zeitlichen Verschiebung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geäußert.

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Das IDW hat nun gegenüber dem zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu nachfolgenden Änderungsvorschlägen von Abgeordneten des Rechtsausschusses Stellung genommen.

Das IDW betont, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden müsse, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürften die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden. Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offenzulegen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führe allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben.

Das englischsprachige Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

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