JURI stimmt Verschiebung der sektorspezifischen ESRS zu

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25.01.2024

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI), der der federführende Ausschuss für Änderungen an Rechnungslegungsrichtlinien ist, hat gestern für den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gestimmt.

Der Vorschlag der Kommission vom Oktober 2023 zielt darauf ab, die Berichterstattungspflichten für Unternehmen zu rationalisieren, indem die Frist für die Annahme sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben wird. Da die Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und deren Niederlassungen in der EU mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro erst ab 2028 gelten, schlägt die Kommission außerdem vor, die Annahme der allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern bis 2026 zu verschieben.

Die Abgeordneten sind jedoch der Ansicht, dass sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards Vergleiche zwischen Unternehmen ermöglichen und daher eine wertvolle Informationsquelle für Investoren darstellen. Aus diesem Grund stimmen sie zwar der Verzögerung zu, schlagen aber auch vor, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichterstattungsstandards vor Ablauf der Frist veröffentlicht, sobald diese fertig sind.

Eine entsprechende englischsprachige Erklärung des Rechtsausschusses finden Sie auf der Internetseite des EU-Parlaments.

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