WPK-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

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10.01.2024

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie genommen.

Die WPK begrüßt ausdrücklich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Unternehmen in Deutschland von unnötigen und vermeidbaren administrativen Pflichten zu entlasten. Auch kann die WPK grundsätzlich nachvollziehen, dass die monetären Schwellenwerte für die Bilanzsumme und Umsatzerlöse in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen.

Allerdings weist die WPK darauf hin, dass mit einem Wegfall der Prüfungspflicht bei den betroffenen Unternehmen ein Qualitätsverlust in der Rechnungslegung droht. Es könnte zudem die Gefahr erhöhter Risiken von Unrichtigkeiten und Verstößen im Jahres-/Konzernabschluss entstehen. Sofern in diesen Fällen keine freiwillige Abschlussprüfung beauftragt wird, kann sich dies für die betroffenen Unternehmen negativ auf die Refinanzierung auswirken.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme auf der Internetseite der WPK.

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