Januar

JURI stimmt Verschiebung der sektorspezifischen ESRS zu

25.01.2024

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI), der der federführende Ausschuss für Änderungen an Rechnungslegungsrichtlinien ist, hat gestern für den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gestimmt.

Der Vorschlag der Kommission vom Oktober 2023 zielt darauf ab, die Berichterstattungspflichten für Unternehmen zu rationalisieren, indem die Frist für die Annahme sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben wird. Da die Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und deren Niederlassungen in der EU mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro erst ab 2028 gelten, schlägt die Kommission außerdem vor, die Annahme der allgemeinen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern bis 2026 zu verschieben.

Die Abgeordneten sind jedoch der Ansicht, dass sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards Vergleiche zwischen Unternehmen ermöglichen und daher eine wertvolle Informationsquelle für Investoren darstellen. Aus diesem Grund stimmen sie zwar der Verzögerung zu, schlagen aber auch vor, dass die Kommission acht sektorspezifische Berichterstattungsstandards vor Ablauf der Frist veröffentlicht, sobald diese fertig sind.

Eine entsprechende englischsprachige Erklärung des Rechtsausschusses finden Sie auf der Internetseite des EU-Parlaments.

Ergebnisbericht zu der Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

25.01.2024

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 10. Januar 2024 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 24. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Vorbereitung der Stellungnahme zum Entwurf eines ESRS für KMU zur freiwiliigen Anwendung
  • Verabschiedung der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zur Wertschöpfungskette und zur Wesentlichkeitseinschätzung

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Blaues Buch 2024 jetzt verfügbar

25.01.2024

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die auch als 'Blaues Buch' bekannt ist, jetzt verfügbar ist.

Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen des IASB und des IFRS Interpretation Committee, die zum 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2024 liegt.

Das Blaue Buch wird in zwei Versionen angeboten:

  • IFRS Accounting Standards 2024 — Required
  • IFRS Accounting Standards 2024 — Required Annotated

Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

Die Bücher stehen IFRS Digital-Abonnenten in elektronischer Form über den IFRS Accounting Standards Navigator zur Verfügung. Gedruckte Fassungen werden über den IFRS Foundation web shop vertrieben.

EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

22.01.2024

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Entwürfe von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die Berichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten.

Die im Dezember 2022 veröffentlichte Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beauftragt EFRAG mit der fachlichen Beratung der Europäischen Kommission zu den ESRS. Im Rahmen dieses Mandats wurde EFRAG gebeten, einen ESRS für KMU zu entwickeln, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind. Dazu gehören Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere (Anleihen, Aktien und andere Wertpapiere) zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind, kleine und nicht komplexe Institute sowie firmeneigene Versicherer und Rückversicherer.  

Der sogenannte "ESRS LSME" wird als delegierter Rechtsakt erlassen und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei die Möglichkeit besteht, für weitere zwei Jahre davon abzusehen. Der Pressemitteilung zufolge besteht der Zweck des ESRS LSME-Entwurfs darin, Vorschriften für die Berichterstattung festzulegen, die dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten sowie den Kapazitäten und Merkmalen von KMU von öffentlichem Interesse angemessen und relevant sind. EFRAG geht davon aus, dass der Standard diesen Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern und ihre Diskriminierung durch Finanzmarktteilnehmer verhindern wird, da er standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern wird. Zu diesem Entwurf hat das IFRS Global Office von Deloitte eine englischsprachigen iGAAP in Focus erarbeitet.

Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über Nachhaltigkeit berichtenden KMU hat EFRAG ebenfalls einen Standardentwurf erarbeitet, den sogenannten "ESRS VSME". Der VSME-Entwurf schlägt ein einfaches Berichterstattungsinstrument vor, das nicht börsennotierte Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen durch Harmonisierung der Berichterstattung bei der Beantwortung von Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen, die sie von Geschäftspartnern erhalten, unterstützt. 

Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zu den Entwürfen, wie man auf die Entwürfe reagieren kann und wie man an einem Feldtest für Ersteller und Nutzer teilnehmen kann, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der EFRAG.

Das DRSC bietet gemeinsam mit EFRAG am 10. April 2024 eine öffentliche Diskussion zu den Entwürfen an (Ergebnisse am 3. Mai auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht). Weiterführende Informationen zu der Veranstaltung finden Sie in der Presseerklärung des DRSC zur Veröffentlichung der EFRAG-Entwürfe. Außerdem stellt das DRSC eine informelle Übersetzung von von Auszügen des VSME-Entwurfs zur Verfügung. Da wir auf die einschränkenden Hinweise des DRSC verweisen möchten, bitten wir Sie, diese Übersetzung über diese Presseerklärung des DRSC abzurufen.

Hinweis: EFRAG hat eine Reihe von Internetpräsentationen zu den Entwürfen veröffentlicht. Weiterführende Informationen und Zugang zu den Videos haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

21.01.2024

Der IASB wird am 22., 23. und 25. Januar 2024 in London tagen. Die Sitzung am 25. Januar ist eine gemeinsame Sitzung mit dem ISSB, bei der die Agendakonsultation des ISSB erörtert werden soll. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzungen für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen bei den beiden Sitzungen auf der Tagesordnung:

Strombezugsverträge: Der Stab wird seine vorläufigen Sichtweisen zur Adressierung von Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen darlegen. Der IASB wird nicht um Entscheidungen gebeten werden.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Der IASB wird die Rückmeldungen erörtern, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 eingegangen sind, sowie einen Plan für die nächste Phase des Projekts. Der Stab wird den IASB nicht um Entscheidungen bitten.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird die Finalisierung einer vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidung erörtern, und es wird den IASB-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, zum jüngsten IFRIC Update Stellung zu nehmen.

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Der IASB wird über die Empfehlungen des Stabes zur Finalisierung der Vorschläge im Entwurf zur Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in Bezug auf die Bewertung vertraglicher Zahlungsströme, finanzieller Vermögenswerte ohne Rückgriffsmöglichkeit und vertraglich verknüpfte Instrumente entscheiden.

Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7: Der IASB wird die Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie erörtern: Internationale Steuerreform — Säule 2-Modellregeln, Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit. Es werden keine Entscheidungen getroffen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMUDer IASB wird seine erneuten Erörterungen zu den Vorschlägen im Entwurf der dritten Version des IFRS für KMU fortsetzen. Der Stab entwickelte Empfehlungen in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten, fruchttragende Pflanzen, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Leasingverhältnisse.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: AngabenDer IASB wird über einige eher ermessensabhängige Änderungen der Angabenvorschriften entscheiden, die im Entwurf für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht vorgeschlagen werden, die sich aus der Umsetzung des in früheren Sitzungen diskutierten modifizierten Ansatzes ergeben.

Anpassung des Standards für Tochtergesellschaften ohne öffentliche RechenschaftspflichtDer IASB wird die Angabenvorschriften erörtern, die der Stab empfiehlt, in einem Aufholentwurf nach der Veröffentlichung des kommenden IFRS-Rechnungslegungsstandards zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht vorzuschlagen. Der Stab empfiehlt Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, der internationalen Steuerreform - Säule-zwei-Modellregeln und dem Mangel an Umtauschbarkeit.

Rückmeldungen zur ISSB-Agendakonsultation (gemeinsame Sitzung mit dem ISSB): Die Boards werden die Rückmeldungen erörtern, die als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung des ISSB zur Konsultation über Agendaprioritäten in Bezug auf integrierte Berichterstattung und Konnektivität eingegangen sind, um zu entscheiden, welche nächsten Schritte vom ISSB bzw. IASB unternommen werden sollten. Die Boards werden auch die Überschneidungen erörtern, die sich zwischen dem Projekt des IASB zur Lageberichterstattung und dem potenziellen Projekt des ISSB zu Konnektivität und integrierter Berichterstattung ergeben haben, sowie das Interesse der Interessengruppen an einer Zusammenarbeit der Boards in diesen Bereichen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschrifte. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

IDW-Schreiben zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS

19.01.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben zur möglichen zeitlichen Verschiebung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geäußert.

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten veröffentlicht. Das IDW hat nun gegenüber dem zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu nachfolgenden Änderungsvorschlägen von Abgeordneten des Rechtsausschusses Stellung genommen.

Das IDW betont, dass – unabhängig von der zeitlichen Verschiebung – sichergestellt werden müsse, dass die späteren Berichtsanforderungen der sektorspezifischen ESRS nicht überbordend gestaltet werden. Insbesondere dürften die im Rahmen der Finalisierung des ersten Satzes der ESRS erreichten Vereinfachungen durch die sektorspezifischen ESRS nicht rückgängig gemacht werden. Weiterhin weist das IDW darauf hin, dass Unternehmen bereits auf Basis des ersten, sektorunabhängigen Satzes der ESRS verpflichtet sind, die für ihren Sektor relevanten und für die Interessengruppen wesentlichen Informationen offenzulegen. Dass bislang noch keine sektorspezifischen ESRS veröffentlicht wurden, führe allein nicht dazu, dass Prüfer einen modifizierten Prüfungsvermerk abgeben.

Das englischsprachige Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

Tagesordnung für die zusätzliche ASAF-Sitzung im Januar

18.01.2024

Der IASB hat eine Tagesordnung und das Agendapapier für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 29. Januar 2024 virtuell stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 29. Januar 2024 (11:00h-13:00h)

  • Strombezugsverträge
    • Mögliche Änderungen an IFRS 9

Die Tagesordnung und das Sitzungspapier finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFRS-Stiftung und GRI veröffentlichen Überleitung zu Treibhausgasemissionen

18.01.2024

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die IFRS-Stiftung haben gemeinsam ein Analyse- und Zuordnungsdokument mit dem Titel 'Interoperabilitätsüberlegungen zu Treibhausgasemissionen bei der Anwendung von GRI- und ISSB-Standards' veröffentlicht.

Das Dokument veranschaulicht die Bereiche der Interoperabilität zwischen GRI 305 Emissionen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben, die ein Unternehmen bei der Messung und Angabe von Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Treibhausgasemissionen in Übereinstimmung mit beiden Standards berücksichtigen sollte.

In der Pressemitteilung heißt es, dass die Vorschriften in GRI 305 und IFRS S2 in hohem Maße aufeinander abgestimmt sind, da sich beide Standards beispielsweise auf das Treibhausgasprotokoll stützen. Der hohe Grad der Angleichung wird Unternehmen, die bereits Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Treibhausgasemissionen unter Verwendung der GRI-Standards offenlegen, dabei helfen, Informationen über Treibhausgasemissionen in Übereinstimmung mit IFRS S2 zu berichten. Unternehmen können auch andere Angaben zu Treibhausgasemissionen angleichen, je nachdem, welche Entscheidungen sie bei der Anwendung von GRI 305 und IFRS S2 treffen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. Dort haben Sie auch direkten Zugang zum Dokument.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

18.01.2024

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 18. Januar 2024 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 24. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Vorbereitung ASAF-Sitzung im Dezember (insbesondere Strombezugsverträge)
  • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)

    Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Tagesordnung für das kommende Nachhaltigkeitsforum des ISSB

    18.01.2024

    Am 22. Februar 2024 veranstaltet der International Sustainability Standards Board (ISSB) sein jährliches Nachhaltigkeitssymposium in New York. Die vollständige Tagesordnung ist jetzt verfügbar.

    Die folgenden Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

    • Begrüßung
    • Grundsatzrede
    • Einführung in den ISSB und die ISSB-Standards
    • Im Gespräch mit Emmanuel Faber
    • Vorbereitung auf die Übernahme durch die Rechtskreise: Wie die Regulierungsbehörden auf die ISSB-Standards reagieren
    • Die sozialen und naturbezogenen Aspekte von klimabezogenen Risiken und Chancen
    • Wie nachhaltigkeitsbezogene Informationen bei Investitionsentscheidungen genutzt werden
    • Akademische Sichtweise: Wie Anleger nachhaltigkeitsbezogene Daten nutzen, um die Bedürfnisse ihrer Kunden zu erfüllen
    • Konsolidierung der Landschaft der Nachhaltigkeitsangaben
    • Wie und warum Unternehmen planen, die ISSB-Standards anzuwenden
    • Die Rolle der IFRS-Stiftung bei der Unterstützung anderer bei der Vorbereitung
    • Im Gespräch mit Michael Jantzi
    • Diskussionsrunde über die Herangehensweise an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und die Vorbereitung des Übergangs zur globalen Grundlinie durch das ISSB
    • Reflektionen über den Tag

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzseite auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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