Januar

Australische Regierung konsultiert zu klimabezogenen Finanzangaben

12.01.2024

Das australische Finanzministerium hat einen Entwurf für klimabezogene Angabenvorschriften für Unternehmen veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist für den Entwurf und das Begleitmaterial endet am 9. Februar 2024.

Mit dem Gesetz würden verbindliche Vorschriften für große Unternehmen und Finanzinstitute eingeführt, ihre klimabezogenen Risiken und Chancen offenzulegen.

Es folgt auf einen im Oktober 2023 veröffentlichten Entwurf des Australian Accounting Standards Board (AASB), der die Arbeit des International Sustainability Standards Board (ISSB) als Grundlage verwendet, mit Änderungen für australische Belange und Vorschriften, wo dies erforderlich ist, um den Bedürfnissen der australischen Interessengruppe gerecht zu werden.

Weiterführende Informationen und Zugang zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Internetseite der australischen Regierung.

EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 21

12.01.2024

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)' ausgesprochen.

Die Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen und dem Gemeinwohl dienen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Bericht von der Novembersitzung des IFRS-Beirats

12.01.2024

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) hat am 7. und 8. November 2023 in London getagt. Ein zusammenfassender Bericht von der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während der Sitzung erhielten Mitglieder des Beirats einen allgemeinen Überblick über die jüngsten Aktivitäten des IASB, des ISSB und der Treuhänder der IFRS-Stiftung. Anschließend erörterten sie eingehend das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen, die Strategie des ISSB für die Übernahme seiner Standards und die Überarbeitung der Strategie des IASB.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Costa Rica führt verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ISSB-Standards ein

11.01.2024

Die nationalen berufsständischen Rechnungslegungsorganisation von Costa Rica, das Colegio de Contadores Publicos, hat bekanntgegeben, dass die ISSB-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Costa Rica übernommen worden sind.

Neben der ab sofort möglichen freiwilligen Anwendung der Standards gibt es eine gestaffelte verbindliche Einführung für regulierte Unternehmen (ab Januar 2025) und Unternehmen, die als große Steuerzahler eingestuft werden (ab Januar 2026).

Das Rundschreiben Nr. 33-2023 betreffend die Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards zur Nachhaltigkeit finden Sie hier in spanischer Sprache auf der Internetseite des Colegios.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

10.01.2024

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2023.

Wie bereits berichtet waren im Dezember die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

    • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard am 7. Dezember;
    • EFRAG-Finanzberichterstattungsboard gemeinsam mit dem Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 19. Dezember;
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 5. und 20. Dezember;
    • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard am 13. und 15. Dezember; und
    • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 5. Dezember.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    WPK-Stellungnahme zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

    10.01.2024

    Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie genommen.

    Die WPK begrüßt ausdrücklich alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Unternehmen in Deutschland von unnötigen und vermeidbaren administrativen Pflichten zu entlasten. Auch kann die WPK grundsätzlich nachvollziehen, dass die monetären Schwellenwerte für die Bilanzsumme und Umsatzerlöse in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen.

    Allerdings weist die WPK darauf hin, dass mit einem Wegfall der Prüfungspflicht bei den betroffenen Unternehmen ein Qualitätsverlust in der Rechnungslegung droht. Es könnte zudem die Gefahr erhöhter Risiken von Unrichtigkeiten und Verstößen im Jahres-/Konzernabschluss entstehen. Sofern in diesen Fällen keine freiwillige Abschlussprüfung beauftragt wird, kann sich dies für die betroffenen Unternehmen negativ auf die Refinanzierung auswirken.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme auf der Internetseite der WPK.

    DRSC-Papier zu Strombezugsverträgen

    10.01.2024

    Im Dezember 2023 hat der IASB beschlossen, Klarstellungen von IFRS 9 in Bezug auf Strombezugsverträge zu erarbeiten und später als Entwurf zu veröffentlichen. Der IASB hat bereits erste vorläufige Ansätze skizziert, in welche Richtung diese Klarstellungen gehen könnten, und zugleich einige andere Ansätze verworfen.

    Das DRSC hat angesichts des nun offiziellen IASB-Vorhabens auf seiner Internetseite die bisherigen Diskussionen, Beschlüsse sowie vorläufigen Ideen des IASB – sowie ergänzend Aktivitäten von DRSC und EFRAG hierzu – in einem Überblick in deutscher Sprache zusammengefasst. 

    Mitschnitte von der heutigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

    10.01.2024

    Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 10. Januar 2024 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

    Während des öffentlichen Teils seiner 24. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

    • Vorbereitung der Stellungnahme zum Entwurf eines ESRS für KMU zur freiwiliigen Anwendung
    • Verabschiedung der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zur Wertschöpfungskette und zur Wesentlichkeitseinschätzung

    Der Tagespunkt zum Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes wurde gestrichen, da der Entwurf noch nicht vorlag.

    Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

    10.01.2024

    Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

    Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

    Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2024 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Forschungsseminar zu immateriellen Vermögenswerten

    10.01.2024

    Der International Accounting Standards Board (IASB) wird in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 30. Januar 2024 ein virtuelles Forschungsseminar zu immateriellen Vermögenswerten abhalten.

    Ziel des Workshops ist es, die aktuelle akademische Forschung zu immateriellen Vermögenswerten und Bereiche für weitere Forschung zu diskutieren, die für das bevorstehende Projekt des IASB zu immateriellen Vermögenswerten von Bedeutung sind. Dies wird dem IASB helfen, eine Bestandsaufnahme der akademischen Literatur zu immateriellen Vermögenswerten vorzunehmen, um sich auf die Aktivierung dieses Projekts vorzubereiten.

    Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der EAA.

    Hinweis: Eine Aufzeichnung des zweistündigen Workshops wurde im Nachgang auf YouTube zur Verfügung gestellt.

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