Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

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25.03.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht.

Ziel des Entwurs ist die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), mit der die Bereitstellung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sichergestellt werden soll. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen der CSRD mit folgenden vorgeschlagenen Änderungen:

  • Die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung soll durch die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht nach definierten Format- und Inhaltsvorgabenvorgaben ersetzt werden.
  • Von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen erstmals auch Drittstaatenunternehmen mit inländischen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen erfasst werden.
  • Als Teil des (Konzern-)Lageberichts soll der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung werden.
  • Die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sollen zusammengeführt und können fortan auch in einer Erklärung zusammengefasst werden.
  • Unternehmen, die ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, haben den (Konzern-)Lagebericht in dem durch die ESEF-Verordnung festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat aufzustellen.
  • Der (Konzern-)Lagebericht ist inklusive des Prüfungsvermerks über den Nachhaltigkeitsbericht in deutscher Sprache offenzulegen.

Zugang zum Referentenentwurf haben Sie auf der Internetseite des BMJStellungnahmen können bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden.

Auf der Internetseite des DRSC finden Sie einen achtseitigen Kürzüberblick über den Referentenentwurf.

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