DPOC genehmigt verkürzte Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen

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21.03.2024

In einer zusätzlichen Sitzung diskutierte der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für den Entwurf des IASB zu Strombezugsverträgen, der im Mai 2024 veröffentlicht werden soll.

Der IASB erläuterte während der Sitzung seine Gründe für den Vorschlag einer verkürzten Stellungnahmefrist:

  • Der IASB fügte das Projekt zu Strombezugsverträgen im Juli 2023 als dringliches Projekt hinzu, nachdem Interessengruppen um eine zeitnahe Lösung des Problems gebeten hatten. Nachdem der Stab eine mögliche Lösung entwickelt hatte, erörterte der IASB das Thema in allen Sitzungen von Dezember 2023 bis März 2024.
  • Der IASB geht davon aus, dass er im Mai 2024 einen Entwurf veröffentlichen und die Änderungen noch 2024 finalisieren wird, um das von den Interessengruppen geforderte Ziel einer zeitnahen Lösung zu erreichen.
  • Während des gesamten Projekts hat der IASB die Interessengruppen umfassend eingebunden - "schon in der Sandkiste mit ihnen gespielt" -, so dass die Interessengruppen wissen, was auf sie zukommt, und nur zu den fachlichen Details Stellung nehmen müssen.
  • Der IASB hat den Status des Projekts und die Fortschritte während des Projekts immer klar kommuniziert.
  • Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um eng umrissene Änderungen, die nur bestimmte Vorschriften in IFRS 9 betreffen.
  • Die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen würde keine Belastung für die Ersteller darstellen.

Der DPOC folgte der Argumentation des IASB und stellte lediglich einige klärende Fragen. Schließlich stimmte er einer verkürzten Stellungnahmefrist von 90 Tagen zu.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie die folgenden weiterführenden Informationen:

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