EFRAG veröffentlicht weitere ESRS-Fragen und -Antworten

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01.03.2024

Im Oktober 2023 hat die frühere European Financial Reporting Advisory Group (jetzt nur noch EFRAG) eine Plattform für Fragen und Antworten zu den ESRS eingerichtet, auf der Unternehmen Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG stellen können. Der nächste Satz von zwölf Fragen mit ihren Antworten ist jetzt veröffentlicht worden.

Das EFRAG-Sekretariat sammelt alle Einreichungen und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-autoritative Klarstellungen zu diesen Fragen zu veröffentlichen. Rechtsauslegungen oder nachträgliche Änderungen des rechtlichen Rahmens (CSRD oder ESRS) fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.

Um die Zugänglichkeit zu erleichtern, plant EFRAG, am Ende eines jeden Quartals eine Sammlung aller in diesem Quartal veröffentlichten Erläuterungen zu veröffentlichen.

Direkten Zugang zu den weiteren beantworteten Fragen haben Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

Der erste Satz beantworteter Fragen findet sich hier.

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