Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2024

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11.03.2024

Das IFRS Interpretations Committee hat am 5. März 2024 in London getagt. Es diskutierte die Finalisierung von zwei Agendaentscheidungen und gab Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt.

IAS 37 — Klimabezogene Zusagen: Bei seiner Sitzung im November 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung, in der es um die Anwendung von IAS 37 auf klimabezogene Verpflichtungen in einem Fall ging, in dem ein Unternehmen, das Haushaltsprodukte herstellt, öffentlich eine Netto-Null-Verpflichtung erklärt. Der Hersteller veröffentlichte einen detaillierten Plan für die Änderung des Herstellungsverfahrens, um innerhalb von neun Jahren eine 60-prozentige Verringerung der Emissionen zu erreichen und Emissionsgutschriften zu kaufen, um seine verbleibenden Emissionen nach diesen neun Jahren auszugleichen. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass das Bestehen einer faktischen Verpflichtung von verschiedenen Fakten und Umständen abhängt. Die Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung und des wahrscheinlichen Abflusses sind erst nach neun Jahren und danach erfüllt, wenn das Unternehmen Treibhausgase emittiert. Es gingen 43 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zustimmten und sich dafür aussprachen, dem IASB nicht zu empfehlen, ein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren und schlug Änderungen an der Formulierung der Agendaentscheidung vor.

IFRS 3 — Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängenBei seiner Sitzung im September 2023 erörterte das Interpretations Committee eine Einreichung zur Frage, wie ein Unternehmen Zahlungen (als Teil der Übernahmevereinbarung) an die Veräußerer eines erworbenen Unternehmens bilanziert. Die Zahlungen und die Weiterbeschäftigung zielen darauf ab, einen angemessenen Wissenstransfer von den Veräußerern an die neue Unternehmensleitung zu gewährleisten. Die Veräußerer erhalten für ihre Leistungen eine Vergütung, die mit der anderer Führungskräfte der Unternehmensleitung vergleichbar ist, doch wird ein Teil des Entgelts für die Aktien bis zum Abschluss der Übergabe einbehalten und verfällt, wenn der Betreffende vor Abschluss der Übergabe ausscheidet. Die Veräußerer haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, die von der Erreichung eines bestimmten finanziellen Ergebnisses und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während eines begrenzten Zeitraums abhängig sind. Das Interpretations Committee kam zu dem Schluss, dass die von ihm gesammelten Belege nicht darauf hindeuten, dass es signifikante Unterschiede in der Rechnungslegung gibt und die Unternehmen die in der im Januar 2013 veröffentlichten Agendaentscheidung beschriebene Rechnungslegung anwenden. Es gingen 11 Stellungnahmen ein, wobei die meisten Stellungnehmenden mit der fachlichen Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung einverstanden waren. Das Interpretations Committee beschloss, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — WertminderungsvorschriftenDie Mitglieder des Interpretations Committee gaben Rückmeldungen zum IASB-Projekt zur Überprüfung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 nach der Einführung - insbesondere zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Ermittlung erwarteter Kreditverluste für konzerninterne Finanzinstrumente, Kreditzusagen, Finanzgarantien und erworbene oder originär kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte.

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