IASB schlägt ein Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe der IFRS für KMU vor

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28.03.2024

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf IASB/ED/2024/2 'Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards'' veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 31. Juli 2024 erbeten.

 

Hintergrund

Im September 2022 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf für eine dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards. Der IASB hatte für diesen Entwurf eine Angleichung an die vollständigen IFRS-Rechnungslegungsstandards in Betracht gezogen, die am oder vor dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Der IASB hat jedoch während der erneuten Erörterung der Vorschläge im Entwurf auch alle Änderungen an vollen IFRS mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2020 geprüft, um festzustellen, ob irgendwelche dieser Änderungen eine Aufnahme in die endgültigen Änderungen rechtfertigen würden.

Der IASB beschloss bei seiner Sitzung im Oktober 2023, die Änderungen an den vollen IFRS für Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit aufzunehmen. Da diese Änderungen nicht Teil des ursprünglichen Entwurfs waren und der IASB der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben wollte, zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen, bevor sie in die dritte Ausgabe der IFRS für KMU aufgenommen werden, beschloss der IASB, ein Addendum zum ursprünglichen Entwurf zu erstellen, das vor der Finalisierung der Änderungen der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2024/2 Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards' sind:

Angleichung an IAS 7 in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

Der IASB schlägt vor, dass ein KMU die folgenden Informationen über seine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen offenlegen soll:

  • die Bedingungen - aggregiert, aber mit separaten Angaben zu den Bedingungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen, die nicht vergleichbar sind;
  • zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums für berichtspflichtige Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen:
    • die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten und wo sie in der Bilanz enthalten sind,
    • die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzgebern erhalten haben; und
    • die Bandbreite der Fälligkeitstermine der finanziellen Verbindlichkeiten im Vergleich zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind; und
  • die Art und Auswirkung von nicht zahlungswirksamen Änderungen der Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten.

Angleichung an IAS 21 in Bezug auf Mangel an Umtauschbarkeit

Der IASB schlägt vor, den IFRS für KMU wie folgt zu ändern:

  • Präzisierung, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist;
  • Darlegung der Faktoren, die ein KMU bei der Beurteilung, ob eine Währung umtauschbar ist, berücksichtigen muss, und Erläuterung, wie diese Faktoren die Beurteilung beeinflussen;
  • Festlegung, wie ein KMU den Spotkurs bestimmt, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist; und
  • Vorschrift, dass ein KMU Informationen offenlegen muss, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen der mangelnden Umtauschbarkeit zu verstehen.

    Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 31. Juli 2024 erbeten.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Der IASB schlägt vor, dass die Änderungen den gleichen Zeitpunkt des Inkrafttretens haben wie die anderen Änderungen am IFRS für KMU.

       

      Weiterführende Informationen

      Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

      Zugehörige Themen

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