SEC erlässt Vorschriften, die Unternehmen zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen verpflichten

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06.03.2024

In einer öffentlichen Sitzung hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) heute für die Verabschiedung von Regeln mit dem Titel 'Verbesserung und Standardisierung von klimabezogenen Angaben für Investoren' gestimmt.

In der Sitzung stimmte die SEC dafür, den im März 2022 veröffentlichten Regelungsvorschlag zu finalisieren. Einem von der SEC veröffentlichten Merkblatt zufolge werden die endgültigen Vorschriften die Registranten unter anderem zur Offenlegung folgender Punkte verpflichten:

  • wesentliche klimabezogene Risiken;
  • Maßnahmen zur Reduzierung derartiger Risiken oder zur Anpassung an diese;
  • Informationen über die Überwachung der klimabezogenen Risiken durch den Vorstand des Registranten und die Rolle der Unternehmensleitung bei der Steuerung wesentlicher klimabezogener Risiken; und
  • Informationen über alle klimabezogenen Ziele, die für die Geschäftstätigkeit, das Betriebsergebnis oder die Finanzlage des Registranten wesentlich sind.

In einer wesentlichen Änderung der vorgeschlagenenen Vorschrift hat die SEC beschlossen, die Vorschrift zur Angabe von Scope-3 Treibhausgasemissionen zu streichen und nur die Angabe von Scope-1- und/oder Scope-2-Treibhausgasemissionen auf einer schrittweisen Basis durch bestimmte größere Registranten zu verlangen, wenn diese Emissionen wesentlich sind.

Die endgültigen Vorschriften treten 60 Tage nach der Veröffentlichung im Federal Register in Kraft und werden von 2025 bis 2033 schrittweise umgesetzt.

Hinweis: Am 4. April 2024 hat die SEC den Zeitpunkt des Inkrafttretens der endgültigen Regelung freiwillig ausgesetzt (Verknüpfung auf die Internetseite der SEC), um die gerichtliche Überprüfung der Petitionen abzuwarten, die diese Regelung anfechten und die zur Überprüfung durch den U.S. District Court of Appeals for the Eighth Circuit zusammengefasst wurden. Durch die Aussetzung werden weder die Vorschriften der endgültigen Regelung rückgängig gemacht oder geändert, noch hat sie Auswirkungen auf die bestehende Auslegungsmitteilung der SEC aus dem Jahr 2010 zu den Angaben zum Klimawandel. Da der Ausgang des Rechtsstreits nicht bekannt ist und die Überprüfung mehrere Monate oder länger dauern kann, ist es ungewiss, ob die SEC die bestehenden verbindlichen Zeitpunkte für die Einhaltung der endgültigen Regelung beibehalten oder verlängern wird.

Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus und auf der Internetseite der SEC zur Verfügung:

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