März

IDW veröffentlicht ersten Entwurf einer ESRS-Modulverlautbarung

06.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Die jetzt veröffentlichten ersten fünf Modulentwürfe thematisieren zentrale Fragestellungen rund um die Wesentlichkeitsanalyse. Dazu zählen beispielsweise die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern oder die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette. Außerdem wird der Konsolidierungskreis behandelt.

Der Entwurf IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung steht bis zum 30. Juni 2024 auf der Internetseite des IDW zur öffentlichen Konsultation bereit.

Tagesordnung für die zweite Sitzung der TIG

06.03.2024

Die nächste Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS S1 und IFRS S2 (Transition Implementation Group on IFRS S1 and IFRS S2, TIG) wird am 15. März 2024 in Frankfurt stattfinden.

Folgende Themen sollen erörtert werden:

Freitag, 15. März 2024 (9:30h-14:00h)

  • Anwendung von Textziffer 29(b)-(c) des IFRS S2 unter Verwendung von ISSB-Standards und verwandter Materialien
  • Änderung der geschätzten Beträge der vorangegangenen Periode

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Jährliche IFRS-Konferenz angekündigt

06.03.2024

Die IFRS-Stiftung hat ihre jährliche IFRS-Konferenz angekündigt, die am 24. und 25. Juni 2024 stattfinden soll. Die Konferenz wird Diskussionen und Vorträge zu den Entwicklungen des IASB und des ISSB beinhalten. Sie wird in London abgehalten.

An Tag 1 der Konferenz sind folgende Themen vorgesehen:

  • Reden der Vorsitzenden des IASB und des ISSB;
  • ein Gastvortrag;
  • ein gemeinsames Update von IASB und ISSB; und
  • eine erste Runde von Kleingruppensitzungen.

Tag 2 bietet:

  • eine Einführung in IFRS 18;
  • eine zweite Runde von Kleingruppensitzungen;
  • eine dritte Runde von Kleingruppensitzungen; und
  • eine interaktive Fragerunde mit führenden Vertretern des IASB und des ISSB.

Für die Kleingruppensitzungen kann aus folgenden Themen ausgewählt werden:

  • Einblicke in die Übernahmestrategie für die ISSB Standards;
  • konsistente Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards: aktuelle Themen;
  • aktuelle Informationen zu Finanzinstrumenten;
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • IFRS 18;
  • Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2; und
  • das Arbeitsprogramm des ISSB.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Konferenzseite auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Monitoring Board erörtert die laufenden Aktivitäten der IFRS-Stiftung

    05.03.2024

    Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat einen Bericht über eine gemeinsame Sitzung mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung und den Vorsitzenden des IASB und des ISSB in Madrid veröffentlicht.

    Das Überwachungsgremium wurde über die laufenden Aktivitäten der IFRS-Stiftung informiert und bekräftigte seine Erwartungen in Bezug auf:

    • Konnektivität zwischen den Abschlüssen und den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben bei gleichzeitiger Gewährleistung der gegenseitigen Unabhängigkeit und einer ausgewogenen Ressourcenzuweisung für den Standardsetzungsprozess;
    • die weitere Untersuchung der Effektivität des multilokalen Modells zur Maximierung des Potenzials der beiden Boards unter der Leitung der Treuhänder der IFRS-Stiftung; und
    • eine stabile und diversifizierte Finanzierung zur Unterstützung der Arbeit der beiden Boards.

    Darüber hinaus würdigte das Gremium die Bemühungen der IFRS-Stiftung, die Umsetzung der ISSB-Standards zu unterstützen, und begrüßte die Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung der einzelnen Boards.

    Außerdem wurde betont, dass ein solider Konsultationsprozess die "Kernfunktion" der IFRS-Stiftung ist, und es wurden weitere Anstrengungen in diesem Bereich angeregt.

    Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite der IOSCO.

    Vorsitzender des Treuhänders der IFRS-Stiftung wiederernannt

    04.03.2024

    Erkki Liikanen ist für eine weitere Amtszeit bis September 2027 zum Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung berufen worden.

    Die Entscheidung der Treuhänder gewährleistet Kontinuität und Stabilität in der Führung der Organisation, die weiterhin Rechnungslegungsstandards für die globalen Kapitalmärkte entwickelt und umsetzt. Die Wiederernennung folgt auf eine Zeit des Wandels innerhalb der IFRS-Stiftung, die durch die Gründung des ISSB und die Konsolidierung verschiedener Rechnungslegungsgremien unter ihrem Dach gekennzeichnet ist.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Indische Zentralbank veröffentlicht den Entwurf eines Angaberahamenkonzepts zu klimabedingten Finanzrisiken

    04.03.2024

    Die indische Zentralbank, die Reserve Bank of India (RBI), hat den Entwurf eines Rahmenkonzepts zur Angabe von klimabedingten Finanzrisiken für regulierte Banken veröffentlicht.

    Das Disclosure Framework on Climate-related Financial Risks, 2024 wird Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts fallen, dazu verpflichten, Informationen über ihre klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen für die Adressaten von Abschlüssen offenzulegen.

    Der Entwurf des Rahmenkonzepts wird auf die folgenden Einrichtungen angewendet:

    • Alle regulären Geschäftsbanken (mit Ausnahme von lokalen Banken, Zahlungsverkehrsbanken und regionalen ländlichen Banken)
    • Alle primären (städtischen) Genossenschaftsbanken der Stufe IV
    • Alle indienweiten Finanzinstitute
    • Alle Nicht-Banken-Finanzunternehmen der obersten und zweiten Ebene

    Die Vorschriften für die Angaben sind nach den vier Säulen gegliedert, die auch in IFRS S1 verwendet werden: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Ziele.

    Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts fallen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2025-2026 Informationen zu Governance, Strategie und Risikomanagement vorlegen. Informationen über Metriken und Ziele werden ab dem Geschäftsjahr 2027-2028 vorgeschrieben. Für primäre (städtische) Genossenschaftsbanken der Kategorie IV werden die Vorschriften ein Jahr später angewendet.

    Diese Angaben werden zusätzlich zu den Angaben angewendet, die bereits durch den Business Responsibility and Sustainability Report (BRSR) der indischen Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) vorgeschrieben sind.

    Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zum Entwurf des Rahmenkonzepts, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der RBI. Die Stellungnahmefrist endet am 30. April 2024.

    Fünftes IVSC-Perspektivenpapier zu immateriellen Vermögenswerten

    04.03.2024

    Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) gibt derzeit eine Reihe von Perspektivenpapieren 'Time to get Tangible about Intangible Assets' heraus, weil er feststellt, dass trotz der Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für die Kapitalmärkte nur ein geringer Prozentsatz in den Bilanzen ausgewiesen wird.

    Die gesamte Serie der bisher erschienenen Papiere sieht jetzt wie folgt aus:

    • The Case for Realigning Reporting Standards with Modern Value Creation (September 2021)
    • Human Capital Introspective (Juni 2022)
    • Rethinking Brand Value (September 2022)
    • Deciphering Technology (Juli 2023)
    • Data and Valuation (März 2024)

    Das neue Papier ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IVSC zugänglich.

    Feldstudien zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten von KMU

    01.03.2024

    Der IASB sucht Freiwillige für Feldstudien, um die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu untersuchen.

    Der IASB hat auf seiner Sitzung im Januar 2024 vorläufig beschlossen, ein Modell der erwarteten Kreditverluste für KMU einzuführen, die im Rahmen ihrer Haupttätigkeit Finanzierungen für Kunden bereitstellen, während KMU, die nicht an Finanzierungen beteiligt sind, weiterhin das Modell der eingetretenen Verluste verwenden sollen.

    Die Teilnahme steht Rechnungslegern, die an der Erstellung von KMU-Abschlüssen beteiligt sind, und Adressaten von KMU-Abschlüssen offen. Die Freiwilligen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen und sich an Diskussionen mit dem KMU-Projektteam zu beteiligen, um Erkenntnisse auszutauschen. Ziel ist es, die Fragebögen und Folgegespräche bis Ende April 2024 abgeschlossen zu haben.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    EFRAG veröffentlicht weitere ESRS-Fragen und -Antworten

    01.03.2024

    Im Oktober 2023 hat die frühere European Financial Reporting Advisory Group (jetzt nur noch EFRAG) eine Plattform für Fragen und Antworten zu den ESRS eingerichtet, auf der Unternehmen Fragen zur Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an EFRAG stellen können. Der nächste Satz von zwölf Fragen mit ihren Antworten ist jetzt veröffentlicht worden.

    Das EFRAG-Sekretariat sammelt alle Einreichungen und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-autoritative Klarstellungen zu diesen Fragen zu veröffentlichen. Rechtsauslegungen oder nachträgliche Änderungen des rechtlichen Rahmens (CSRD oder ESRS) fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.

    Um die Zugänglichkeit zu erleichtern, plant EFRAG, am Ende eines jeden Quartals eine Sammlung aller in diesem Quartal veröffentlichten Erläuterungen zu veröffentlichen.

    Direkten Zugang zu den weiteren beantworteten Fragen haben Sie hier auf der Internetseite von EFRAG.

    Der erste Satz beantworteter Fragen findet sich hier.

    Correction list for hyphenation

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