2024

IFRS-Stiftung kündigt Reihe von Internetseminaren zu Nachhaltigkeitsangaben an

21.05.2024

Die IFRS-Stiftung hat eine neue Reihe von Internetseminaren mit dem Titel 'Perspectives on sustainability disclosure' angekündigt. Das erste Internetseminar findet am 30. Mai 2024 statt.

Die Internetseminare sollen Ersteller und andere Marktteilnehmer bei der Erforschung von Themen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Angaben unterstützen. Die Reihe bietet neuen und erfahrenen Erstellern jeden Monat Expertenpräsentationen und Diskussionen, die von Organisationen des Partnership Frameworks der IFRS-Stiftung unterstützt werden.

Die erste Folge trägt den Titel "The business case for early adoption" und erläutert die Vorteile einer frühzeitigen Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 für Unternehmen und Investoren sowie für die globalen Kapitalmärkte.

Für die gesamte Reihe wurde eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der man sich über alle geplanten Folgen infomieren, sich für das jeweils nächste Seminar registrieren und im Nachgang Aufzeichnungen der bereits gehaltenen Seminare abrufen kann.

ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (Mai 2024)

21.05.2024

Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

Der Podcast (Dauer ca. 21 Minuten) deckt die folgenden Themen ab:

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Ergebnisse der Märzsitzung des DPOC

20.05.2024

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 21. März 2024 eine Sitzung als Videokonferenz abgehalten. Eine Zusammenfassung dieser Sitzung ist nun verfügbar.

Der DPOC diskutierte eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für den Entwurf des IASB zu Strombezugsverträgen, der im Mai 2024 veröffentlicht wurde. Der IASB erläuterte während der Sitzung seine Gründe für den Vorschlag einer verkürzten Stellungnahmefrist. Der DPOC folgte der Argumentation des IASB und stimmte einer verkürzten Stellungnahmefrist von 90 Tagen zu.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abrufbar.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

20.05.2024

Der IASB wird am 20. und 22. Mai 2024 in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB wird sich mit den Rückmeldungen befassen, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Wertminderung) in Bezug auf die Angaben zum Kreditrisiko und sonstige Themen eingegangen sind. Der Stab empfiehlt dem IASB, die von den Interessengruppen aufgeworfenen Fragen zu den Angaben zum Kreditrisiko als mittlere Priorität einzustufen und ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um die Angabenvorschriften in IFRS 7 zum Kreditrisiko gezielt zu verbessern. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, die Frage nach zusätzlichen erläuternden Beispielen für Finanzinstrumente mit besonderen Merkmalen (z. B. zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen) als mittlere Priorität einzustufen und in seine Forschungspipeline aufzunehmen. Schließlich empfiehlt der Stab dem IASB, die Überprüfung nach der Einführung abzuschließen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab wird eine allgemeine Zusammenfassung der Rückmeldungen und der wichtigsten Themen aus den Stellungnahmen zum Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital und aus den Einbindungsaktivitäten mit Anlegern vorstellen. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten werden.

Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird Entscheidungen in Bezug auf Abschnitt 9 Konzern- und Einzelabschlüsse, Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, Unterschiede zwischen dem Entwurf und IFRS 19 sowie die Vorschriften für den Übergang treffen.

Vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen: Der IASB wird mündlich darüber informiert, wie sich der jüngste Entwurf zu Strombezugsverträgen auf die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie auswirkt.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Verbindlichkeiten fortsetzen. Der Stab empfiehlt insbesondere, im endgültigen Standard klarzustellen, dass die ertragsteuerlichen Konsequenzen eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit zu einem separaten regulatorischen Vermögenswert oder einer regulatorischen Verbindlichkeit führen können. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der endgültige Standard den Vorschlag zur Streichung der temporären Ausnahme in IAS 8:54G beibehält.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird die Rückmeldungen zu Fragen, die in früheren Sitzungen nicht erörtert wurden, analysieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu den von den Stellungnehmenden angesprochenen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung des Transaktionspreises zu den Erfüllungspflichten und anderen Aspekten der Anwendung von IFRS 15 zu ergreifen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

SEC veröffentlicht Erklärung zur Anwendung von IFRS 19

20.05.2024

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie darauf hinweist, dass bei der Einreichung von Abschlüssen, in denen IFRS 19 'Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' angewendet wird, diese wahrscheinlich durch zusätzliche Angaben ergänzt werden müssen.

Nach den Vorschriften der SEC sind die Einreicher in der Regel verpflichtet, bestimmte, nach den US Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) erstellte Jahresabschlüsse einzureichen. Ausländische Emittenten dürfen jedoch Abschlüsse vorlegen, die nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) oder alternativ nach den GAAP ihres Heimatlandes mit Überleitung zu den US-GAAP erstellt wurden.

Am 9. Mai 2024 veröffentlichte der IASB IFRS 19, der es bestimmten Tochterunternehmen von berichtenden Unternehmen gestattet, bei der Anwendung der Vorschriften für Ansatz, Bewertung und Ausweis in den IFRS-Rechnungslegungsstandards reduzierte Angaben zu machen. IFRS 19 legt außerdem fest, dass berechtigte Tochterunternehmen, die sich für die Anwendung des Standards entscheiden, zusätzliche wesentliche Angaben machen müssen, wenn sie feststellen, dass diese Angaben erforderlich sind, um den Abschlussadressaten ein Verständnis der Auswirkungen von Geschäftsvorfällen, Ereignissen und Bedingungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Tochterunternehmens zu ermöglichen.

Obwohl der Anwendungsbereich von IFRS 19 auf Unternehmen beschränkt ist, die am Ende des Berichtszeitraums ihres Abschlusses nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, kann es Situationen geben, in denen Abschlüsse, die IFRS 19 anwenden, in die bei der SEC eingereichten Unterlagen aufgenommen werden. Die SEC stellt fest, dass in diesen Situationen die Vorschriften von IFRS 19 wahrscheinlich zusätzliche Angaben in den bei der SEC eingereichten Abschlüssen erforderlich machen, da diese Abschlüsse dazu bestimmt sind, von Anlegern auf unseren öffentlichen Kapitalmärkten für Investitions- und Abstimmungsentscheidungen verwendet zu werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Erklärung auf der Internetseite der SEC.

IFRS-Stiftung veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zur Verwendung des IR-Rahmenkonzepts mit den ISSB-Standards

17.05.2024

Die IFRS-Stiftung hat ihre Publikation 'Übergang auf die integrierte Berichterstattung: Ein Leitfaden für den Einstieg' aktualisiert, um Unternehmen bei der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 zu unterstützen.

Der aktualisierte Leitfaden bietet einen stufenweisen Ansatz für die Umsetzung des IR-Rahmenkonzepts und soll den Erstellern helfen zu verstehen, wie die ISSB-Standards in ihrer Berichterstattung berücksichtigt werden können.

Im Leitfaden wird vorgeschlagen, dass Ersteller, die neu im Bereich der integrierten Berichterstattung sind, damit beginnen könnten, die im IR-Rahmenkonzept genannten Grundsätze und Konzepte über einen, zwei oder drei Berichtszyklen hinweg zu übernehmen. Erfahrenen integrierten Berichterstattern kann der Leitfaden dabei helfen, die Angaben nach IFRS S1 und IFRS S2 in ihren Berichten zu verankern und damit die Vergleichbarkeit dieser Berichte zu verbessern.

Der aktualisierte Leitfaden kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Veranstaltung von DRSC und EFRAG zum Entwurf zu Akquisitionen und Geschäfts- oder Firmenwerten

17.05.2024

Das DRSC lädt gemeinsam mit EFRAG am 28. Juni 2024 zu einer Veranstaltung zum IASB-Entwurf IASB/ED/2024/1 'Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IAS 36)' ein. IASB-Mitglied Florian Esterer wird dabei die Kerninhalte des Entwurfs vorstellen.

Die Details der Veranstaltung sind die folgenden:

  • Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 9:00h – 12:00h
  • Ort: virtuell
  • Sprache: deutsch (ggf. werden ausgewählte Inhalte in Englisch vorgestellt)
  • Teilnahme: kostenfrei
  • Anmeldung:bis 24. Juni 2024 unter rodriguez@drsc.de

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

17.05.2024

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 16. Mai 2024 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 28. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen: 

    Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Übernahme von Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

    17.05.2024

    Die Europäische Union hat die Änderung 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)', die der IASB im Mai 2023 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

    Die Änderungen betreffen Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

    Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

    GRI startet neue Publikationsreihe zur CSRD

    16.05.2024

    Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine neue Publikationsreihe mit dem Titel 'CSRD Essentials' herausgegeben. In dieser Reihe untersucht GRI die verpflichtenden EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

    CSRD Essentials erklärt die wichtigsten Aspekte der CSRD in verständlicher Weise und richtet sich an politische Entscheidungsträger und Nachhaltigkeitsberichterstatter. Es wird elf Ausgaben der Publikationsreihe geben, die die CSRD in leicht verständlich erläutern.

    Die Reihe CSRD Essentials konzentriert sich auf folgende Themen:

    • Anwendungsbereich, Zeitplan und Wechselwirkungen mit bestehenden Standards
    • Format der Berichterstattung
    • Rechtliche Zusammenhänge, Prüfungsvorschriften und interne Aufsicht
    • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), Umsetzungsverfahren und Sanktionen

    Weiterführende Informationen, einschließlich des Zugangs zur ersten Ausgabe der CSRD Essentials, finden Sie hier auf der Internetseite von GRI hier.

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