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Entscheidungsnützlichkeit der Abschlüsse von KMU für Banken

18.09.2008

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlicht die ersten Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing‟ an der Universität Regensburg durchgeführten Studie zur Einschätzung von Jahresabschlüssen kleiner und mittelgroßer Unternehmen durch Banken (in englischer Sprache, 313 KB).

Diese auch dem IASB vorgestellten ersten Ergebnisse beschränken sich auf Aspekte im Hinblick auf den IASB-Vorschlag für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen. Die Veröffentlichung der kompletten Studie, die auch die Regelungen des BilMoG berücksichtigt, ist für Ende Oktober 2008 vorgesehen.
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Webcast – Was bedeuten die SEC-Überlegungen zu IFRS für Sie?

18.09.2008

Die neuesten Überlegungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu IFRS haben wichtige Fragen unter den Finanzvorständen US-amerikanischer Unternehmen aufgeworfen.

Dies gilt besonders einem vorgeschlagenen Regelungserlass, nach dem bestimmte US-Emittenten die Wahl hätten, ihre Abschlüsse entweder nach IFRS oder nach US-GAAP zu erstellen. Was müssen Finanzvorstände über diese neuen Regelungsabsichten wissen und wie sollen sie reagieren? Am 19. September 2008 um 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) bieten unsere US-amerikanischen Kollegen einen Webcast an, um folgende Punkte zu erörtern:

Hintergründe zur Entwicklung und Anwendung der IFRS,

der vorgeschlagenen SEC-Fahrplan einschließlich der zeitlichen Planung der Übernahme der IFRS durch US-Emittenten,

die vorgeschlagene Regelung, nach der manche Unternehmen ein Wahlrecht bezüglich der IFRS-Anwendung hätten, und die Frage, welche Unternehmen dafür in Frage kämen,

die Auswirkung dieser Überlegungen auf die Berichterstattung der Unternehmen und allgemeinere Auswirkungen der IFRS-Übernahme.

Robert Uhl, der Partner und nationaler Direktor für Rechnungslegungsstandards und Kommunikation von Deloitte & Touche LLP, USA, ist und den wir Ihnen kürzlich in unserem Spotlight vorstellten, wird die Sendung moderieren. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Die Herausforderungen der Einführung weltweit gültiger Standards in den USA

18.09.2008

In einer Rede, die er am 16. September 2008 an der North Carolina State University hielt, widmete sich Bill Gradison, ein Mitglied der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) den Auswirkungen und Herausforderungen der Übernahme globaler Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in den Vereinigten Staaten.

Die vollständige Rede in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend übersetzen wir zwei Auszüge für Sie:

Heute Abend möchte ich mich den Auswirkungen dieser neuen Realität widmen, wobei ich besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf die PCAOB legen möchte. Derzeit haben wir es mit zwei Sätzen von Rechnungslegungsstandards zu tun, US-GAAP und IFRS (mit vielen lokalen Spielarten), und mit drei Sätzen von Prüfungsstandards, die sich alle ständig weiterentwickeln: ISA, auf die sich nicht meisten nicht-amerikanischen Länder zuzubewegen scheinen, ASB-Standards, die sich auf nicht öffentlich gehandelte Unternehmen in den Vereinigten Staaten beziehen (und im Wesentlichen verschärfte ISA sind), und die PCAOB-Standards für öffentlich gehandelte Unternehmen...

Auch die Aufsichtsbehörden werden von den Herausforderungen nicht verschont. Derzeit sind 873 nicht-amerikanische Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert, und 250 Gesellschaften in 51 Ländern werden derzeit regelmäßig überprüft, d.h. sie prüfen öffentlich gehandelte Unternehmen. Nachdem nun ausländische Emittenten nicht länger ihre Abschlüsse auf US-GAAP überleiten müssen, überprüfen die Inspektoren der PCAOB die durchgeführten Prüfungen allein auf der Basis von IFRS. Daher entwickelt die PCAOB derzeit ein stabiles Ausbildungsprogramm, das im Endeffekt für fast alle Abteilungen durchgeführt werden wird. Aber zuerst einmal werden wir unsere Bemühungen darauf verwenden, dass unsere internationalen Inspektoren IFRS in- und auswendig kennen.

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Schreiben der SEC zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

18.09.2008

Am 28. März 2008 hatte die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ein Schreiben an bestimmte Finanzinstitute gesendet, das die Erwägung weiterer Angaben im Lagebericht bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei Einreichung der nächsten 10-Q-Formulare betraf.

Obwohl das Schreiben nur an Finanzinstitute geschickt wurde, hatte der Stab der SEC verlauten lassen, dass es für alle Arten von Unternehmen anwendbar sein könnte. Unsere US-amerikanischen Kollegen hatten seinerzeit einen englischsprachigen Deloitte Financial Reporting Alert (57 KB) veröffentlicht, in dem das Schreiben erörtert wird. Am 16. September 2008 hat die SEC einen Nachtrag zu dem Schreiben veröffentlicht (Addendum to the 28 March 2008 Letter, 49 KB), in dem weitere Angaben in Bezug auf beizulegende Zeitwerte erläutert werden, die Unternehmen bei Erstellung ihrer Lageberichte in Erwägung ziehen können wollen. Diese weiteren Angaben haben sich aus Prüfungen der SEC ergeben und aus den Gesprächen am Runden Tisch, die während des Sommers abgehalten wurden.
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Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom September 2008

18.09.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. September 2008, zu seiner Septembersitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.
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Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierung

18.09.2008

Am 17. September 2008 bot der IASB öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu Fragen aus seinem derzeitigen Projekt zur Konsolidierung an.

Die Gespräche wurden in zwei Runden unterteilt. Auf seiner Internetseite hat der IASB zwei englischsprachige Dokumente zur Verfügung gestellt – einen Stabvorschlag für einen Entwurf(159 KB) und einen Diskussionsleitfaden (83 KB), der 15 Fragen enthält, zu denen die Gesprächsteilnehmer Stellung nehmen sollten. Die Übersetzung einer Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei diesen Gesprächen haben wir Ihnen auf unserer Seite zum Konsolidierungsprojekt zur Verfügung gestellt. Die erörterten 15 Fragen waren die folgenden:

  1. Sind Sie der Meinung, dass die überarbeitete Definition von Beherrschung auf herkömmliche Beherrschungsvereinbarungen und jene Unternehmen anwendbar ist, die mit einem engen und genau definierten Zweck gegründet werden? Wenn nicht, wo liegen die Schwächen der Definition?
  2. Ist es nach dem allgemeinen Beherrschungsprinzip wahrscheinlich, dass die richtigen Unternehmen konsolidiert werden?
  3. Stimmen Sie zu, dass die fortlaufende Einschätzung der Beherrschung nicht dazu führen sollte, dass Unternehmen in die Konsolidierung „ständig raus- und reinrutschen‟?
  4. Stimmen Sie der Annahme zu, dass je größer die Variabilität der Ergebnisse, denen einen Partei ausgesetzt ist, desto größer ist die erwartete Möglichkeit dieser Partei, die Ertragskraft der Vermögenswerte dieses Unternehmens zu beeinflussen? Wenn nicht, warum nicht?
  5. Wir sehen Umstände, unter denen ein Unternehmen von gar keiner Partei beherrscht wird. Stimmen Sie zu? Wenn nicht, warum nicht?
  6. Stimmen Sie zu, dass eine Partei ein Unternehmen beherrschen kann, auch wenn sie weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält? Wenn nicht, warum nicht?
  7. Sind die im Entwurf genannten Indikatoren ausreichend, um die Unternehmen zu erfassen, die konsolidiert werden sollten, und um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten?
  8. Stimmen Sie zu, dass das Bestehen einer Option allein nicht ausreichend ist, um einer Partei die Beherrschung über ein Unternehmen zu geben? Wenn nicht, warum nicht?
  9. Stimmen Sie zu, dass mit der Definition einer bedeutenden Beteiligung die richtigen Unternehmen einfangen werden, über die Sie weitere Informationen wünschen, oder glauben Sie, dass wir unser Netz zu weit ausgeworfen haben? Welche Unternehmen, die wir damit einfangen, sollten Ihrer Meinung draußen bleiben bzw. vice versa?
  10. Unterstützen Sie eine Angabeforderung nach zusätzlichen Informationen für Situationen, in denen die Konsolidierungsentscheidung nicht eindeutig war?
  11. Unterstützen Sie den Vorschlag, die Angabe von weiteren Informationen über die Ansprüche nicht beherrschender Anteile zu fordern?
  12. Unterstützen Sie die vorgeschlagenen Angaben in Bezug auf eine bedeutende Beteiligung?
  13. Würden Sie, als Abschlussersteller, in der Lage sein, die zusätzlichen Informationen bereitzustellen, die in dem Entwurf gefordert werden?
  14. Stimmen Sie zu, dass in Fällen, in denen ein Fondsmanager eine doppelte Rolle erfüllt – er agiert als Treuhänder und hält gleichzeitig direkt Anteile am Unternehmen –, er die beiden Positionen zusammen in Erwägung ziehen sollte, wenn er bestimmt, ob Beherrschung vorliegt? Wenn nicht, warum nicht? Bitte nennen Sie Beispiele für Fälle, in denen Sie der Meinung sind, dass es trotz der Doppelfunktion des Fondsmanagers sachgerecht ist, das Unternehmen nicht zu konsolidieren.
  15. Stimmen Sie zu, dass Investmentunternehmen jegliche Unternehmen konsolidieren müssen sollten, die sie beherrschen? Wenn nicht, warum nicht?
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EFRAG-Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten

18.09.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme (in englischer Sprache, 119 KB) zum Entwurf einer Verlautbarung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Angaben zu Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingereicht.

Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

CESR erörtert in der Verlautbarung die vier folgenden Fragen, die im Zusammenhang mit den Finanzmarktunruhen besondere Aufmerksamkeit gefunden haben:

Wie ist für Zwecke von IAS 39 zu bestimmen, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist?

Welche Quotierungen werden (wenn überhaupt) in IAS 39 zur Bewertung von Instrumenten vorgeschrieben, die in relativ inaktiven Märkten gehandelt werden?

Welche Variablen sind zu verwenden, wenn kein aktiver Markt besteht und der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, das „von der Finanzmarktkrise betroffen ist‟, mit Hilfe eines Bewertungsmodells zu bestimmen ist?

Welche Informationen müssen angegeben werden, damit Adressaten die Auswirkungen bestimmter Transaktionen und anderer Ereignisse und Bedingungen in solchen Zeiten verstehen können?

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14 Sonderausgaben von IAS Plus-Newslettern in chinesischer Sprache

18.09.2008

Unsere chinesischen Kollegen haben die folgenden vierzehn Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletter ins Chinesische übersetzt.

Die Verknüpfungen finden sie auf der neu eingerichteten Publikationsseite auf CAS Plus.

August 2008

Sonderausgabe – Vorgeschlagene Änderungen zum Ergebnis je Aktie

August 2008

Sonderausgabe – IASB gibt Omnibus-Standardentwurf der jährlichen Verbesserungen 2008 frei

Juli 2008

Sonderausgabe – Entwurf des Rahmenkonzepts bezüglich der Zielsetzung und der qualitativen Merkmale

Juli 2008

Sonderausgabe – Diskussionspapier zur Berichtseinheit

Juli 2008

Sonderausgabe – IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Juli 2008

Sonderausgabe – IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Juli 2008

Sonderausgabe – IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Mai 2008

Sonderausgabe – Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 hinsichtlich der Bestimmung der Anschaffungskosten einer Beteiligung an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle

Mai 2008

Sonderausgabe – Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008

Januar 2008

Sonderausgabe – Unternehmenszusammenschlüsse: IASB überarbeitet IFRS 3 und IAS 27

September 2007

Sonderausgabe zum überarbeiteten IAS 1 – Überarbeiteter Standard zur Darstellung des Abschlusses

Juni 2007

Sonderausgabe – IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme

Dezember 2006

Sonderausgabe – IFRS 8 Geschäftssegmente

Dezember 2006

Sonderausgabe – IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

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Tagesordnung der Boardsitzung vom September

17.09.2008

Der ursprünglich für Dienstag vorgesehene Tagesordnungspunkt Änderung von IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden wird nach neuesten Ankündigungen des IASB entweder am Donnerstag oder am Freitag abgehandelt – wenn die auf andere Tagesordnungspunkte verwendete Zeit das zulässt.

Ansonsten wird der Punkt auf eine spätere Boardsitzung verschoben.
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Aufzeichnung des Webcasts zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

17.09.2008

Vor sechs Monaten (im März 2008) begann der Board mit der erneuten Erörterung seines Standardentwurfs zu einem IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU).

Der IASB-Direktor für die Standards für nicht börsennotierte Unternehmen, Paul Pacter, hat am 10. September 2008 im Rahmen einer live ausgestrahlten Internetpräsentation einen Überblick über den aktuellen Stand der Erörterungen sowie über die ausstehenden Sachverhalte gegeben. Der IASB stellt nun auf seiner Internetseite eine Aufzeichnung der Sendung zur Verfügung.

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