Nachrichten

Blatt - Nachhaltigkeit Image

ESRB-Bericht über klimabezogene Risiken im Jahresabschluss

04.04.2024

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie klimabezogene Risiken in den IFRS-Abschlüssen abgebildet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die IFRS es den Unternehmen zwar im Allgemeinen ermöglichen, klimabezogene Risiken in ihren Abschlüssen wirksam abzubilden, dass aber kleinere Änderungen die Finanzstabilität erhöhen würden. hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie klimabezogene Risiken in den IFRS-Abschlüssen abgebildet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die IFRS es den Unternehmen zwar im Allgemeinen ermöglichen, klimabezogene Risiken in ihren Abschlüssen wirksam abzubilden, dass aber kleinere Änderungen die Finanzstabilität erhöhen würden.

Der Bericht konzentriert sich auf die IFRS-Rechnungslegungsstandards und berücksichtigt keine Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wie die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) oder die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) herausgegebenen Standards.

Dem Bericht zufolge würden sich kleinere Änderungen in den folgenden Bereichen positiv auf die Finanzstabilität auswirken:

  • Die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes in IAS 1 muss möglicherweise verbessert werden, denn selbst wenn die betreffende Transaktion in quantitativer Hinsicht unwesentlich ist, können die Erwartungen der Nutzer oder die Praxis anderer Unternehmen Informationen darüber rechtfertigen.
  • Die Aufnahme von Klimafaktoren in die Liste der Indikatoren für die Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten in IAS 36 wäre hilfreich.
  • Es könnte klargestellt werden wie Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten gemäß IAS 37 im Hinblick auf klimabezogene Risiken zu erfassen sind.
  • Zusätzliche Offenlegungsanforderungen, Beispiele und Leitlinien dazu, wie klimabezogene Risiken in die Schätzung der erwarteten Kreditverluste und des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten einbezogen werden sollten, wären hilfreich.

Darüber hinaus empfiehlt der ESRB dem IASB, den Arbeiten zu Schadstoffpreismechanismen Vorrang einzuräumen. Dieses Projekt steht derzeit auf der Reserveliste des IASB.

Zugang zum Bericht haben Sie auf der Internetseite des ESRB.

 

IASB-Verlautbarung Image

Rotes Buch 2024 jetzt verfügbar

04.04.2024

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die auch als 'Rotes Buch' bekannt ist, jetzt verfügbar ist.

Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die bis 31. Dezember 2023 vom IASB herausgegeben wurden. Dies umfasst auch Verlautbaru

Das Rote Buch wird in zwei Versionen angeboten:

  • IFRS Accounting Standards 2024 — Issued
  • IFRS Accounting Standards 2024 — Issued Annotated

Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

Die Bücher stehen IFRS Digital-Abonnenten in elektronischer Form über den IFRS Accounting Standards Navigator zur Verfügung. Gedruckte Fassungen werden über den IFRS Foundation web shop vertrieben.

DRSC Image
ISSB Image

Konferenz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Frankfurt — Anmeldung möglich

03.04.2024

Am 10. Juni 2024 richtet das DRSC gemeinsam mit der IFRS-Stiftung und dem ISSB, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und dem Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE eine Jahreskonferenz zur Implementierung und weiteren Entwicklung von IFRS Sustainability Standards aus.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist jetzt über diese Internetseite möglich.

DRSC Image

DRSC-Stellungnahme zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

03.04.2024

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)' genommen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf bestätigt das DRSC die grundlegende Erkenntnis des IASB, dass die Anwendung der derzeitigen IAS 32-Vorschriften allgemein gut funktioniert, zu einer sachgerechten Klassifizierung und zu nützlichen Informationen führt. Demzufolge stimmt das DRSC zu, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 32 wie einst im Diskussionspapier DP/2018/1 noch angestrebt weder erforderlich noch wünschenswert ist. Zudem stellt das DRSC fest, dass sich viele Anwendungsprobleme während der jahrelangen Bilanzierung nach IAS 32 praktisch lösen ließen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt das DRSC ausdrücklich das Ziel, mit dem Entwurf bekannte Anwendungsfragen zu klären und entsprechend nur ausgewählte IAS 32-Regeln aufzugreifen.

Mit Blick auf die konkreten Vorschläge bestätigt das DRSC, dass damit die wichtigsten Anwendungsfragen aufgegriffen werden. Das DRSC stellt fest, dass unter den Vorschlägen die Themen „Einfluss gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften“, „Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente“ sowie „Zusatzangaben“ die dringlichsten und relevantesten sind. Den entsprechenden Vorschlägen stimmt das DRSC nicht in Gänze zu. Ungeachtet dessen ist es mit zahlreichen anderen Vorschlägen einverstanden.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Podcast (blue) Image

Podcast zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee im ersten Quartal 2024

03.04.2024

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt eine weitere Ausgabe freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 3 Minuten) spricht Bruce Mackenzie, IASB-Mitglied und Vorsitzender der IFRS Interpretations Committe, über zwei finalisierte Agendaentscheidungen zu klimabezogene Verpflichtungen in IAS 37 und zu Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen (IFRS 3).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ASAF Image

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder

02.04.2024

Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden.

ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

ASAF setzte sich ursprünglich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die Zahl der Mitglieder wird nun auf 12-16 Mitglieder erhöht, da das Wissen über die IFRS-Rechnungslegungsstandards und deren Anwendung weiter verbreitet sind. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

  • Afrika: 1 Mitglied
  • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
  • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
  • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
  • frei zu vergebende Sitze*: bis zu 6 Mitglieder

* unter Wahrung der geografischen Balance.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IPSASB Image

IPSASB veröffentlicht Entwurf zu Vereinbarungen über die Übertragung von Rechten an Vermögenswerten

02.04.2024

Im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zu Leasingverhältnissen hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) einen Entwurf veröffentlicht, in dem zusätzliche Änderungen vorgeschlagen werden, die die im Januar 2023 veröffentlichten Änderungsvorschläge zu Leasingverhältnissen ergänzen.

In Entwurf ED 88 Vereinbarungen zur Übertragung von Rechten an Vermögenswerten werden Änderungen an IPSAS 47 Erlöserfassung und IPSAS 48 Transferaufwendungen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen an IPSAS 47 stehen im Einklang mit den Prinzipien, die bereits in Entwurf ED 84 Konzessionäre Leasingverhältnisse und Nutzungsrechte an Sachanlagen (Änderungen an IPSAS 43 und IPSAS 23) dargelegt wurden und von den Interessengruppen nachdrücklich unterstützt wurden. Zusätzlich werden in Entwurf ED 88 erläuternde Beispiele zur Ergänzung von IPSAS 47 und IPSAS 48 für andere Arten von Vereinbarungen vorgeschlagen, die Rechte an Vermögenswerten übertragen, die im öffentlichen Sektor üblich sind. Rückmeldungen zu beiden Entwürfen, Entwurf ED 88 und Entwurf ED 84, werden in die endgültige Verlautbarung über andere leasingartige Vereinbarungen einfließen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Mai 2024 erbeten. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

IDW Image

IDW-Stellungnahme zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

02.04.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)' genommen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf unterstützt das IDW das Ziel des IASB, ausgewählte Anwendungsprobleme pragmatisch zu lösen, ohne die bisherige Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 grundsätzlich in Frage zu stellen.

In zahlreichen Bereichen sieht das IDW sinnvolle Ansätze und Ideen. Diese bedürften allerdings häufig weiterer Klarstellungen und der Fortentwicklung. Dazu gehörten vor allem die Vorschläge zu den Auswirkungen von Gesetzen und Regulierung auf die Klassifizierungsentscheidung, die Klarstellungen zur fixed-for-fixed-Bedingung mit Blick auf die Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten und die Vorschläge zur Rolle von Ermessenentscheidungen der Anteilseigner.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

Japan - neu Image

SSBJ veröffentlicht Entwürfe von Standards für Nachhaltigkeitsangaben in Japan

02.04.2024

Das Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) hat drei Entwürfe veröffentlicht, in denen Standards für Nachhaltigkeitsangaben in Japan vorgeschlagen werden. Die Entwürfe enthalten alle Vorschriften der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) und fügen, soweit erforderlich, rechtskreisspezifische Optionen hinzu, die Unternehmen anwenden können.

Die Entwürfe sind wie folgt benannt:

  • Universeller Standard für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen "Anwendung der Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen"
  • Themenbezogener Standard zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen Nr. 1 "Allgemeine Angaben"
  • Themenbezogener Standard für Nachhaltigkeitsangaben Nr. 2 "Klimabezogene Angaben"

Abweichend vom Ansatz des ISSB hat der SSBJ beschlossen, den Inhalt von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen auf zwei Standards aufzuteilen: Die Vorschriften von IFRS S1, die nicht im Abschnitt "Kerninhalt" enthalten sind, wurden in den vorgeschlagenen Standard Anwendung der Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgenommen, und die Vorschriften im Abschnitt "Kerninhalt" in IFRS S1 wurden in den vorgeschlagenen Standard Allgemeine Angaben aufgenommen.

Derzeit sind die Entwürfe nur auf Japanisch verfügbar. 

Zugang zu den Entwürfen haben Sie über die Pressemeldung auf der Internetseite des SSBJ.

Hinweis: Nach der Veröffentlichung der Entwürfe hat das Sekretariat des SSBJ die folgenden Dokumente in englischer Sprache freigegeben:

IASB Image

IFRS-Stiftung sucht IASB-Mitglieder aus dem asiatisch-pazifischen Raum

28.03.2024

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen derzeit nach Nominierungen für zwei freie Stellen im Board des IASB aus Asien-Ozeanien. Der Board setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen, die eine Mischung aus Erfahrung in den Bereichen Standardsetzung, Finanzberichterstattung und Wissenschaft mitbringen.

Die neuen IASB-Mitglieder sollen für eine erste Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Danach ist eine erneute Berufung für weitere drei Jahre (in Ausnahmefällen für weitere fünf Jahre) möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2024.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.