Nachrichten

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Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010

24.03.2010

IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, 22. bis Mittwoch, 24. März 2010, ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am zweiten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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EU-Kommission lädt zu Fachgesprächen bzgl. IFRS 9 ein

24.03.2010

Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission lädt verschiedene Interessengruppen für die zweite Aprilhälfte zu fachlichen Gesprächen nach Brüssel ein.

Gegenstand der Gespräche soll eine fachliche Beurteilung der ersten Phase des Projekts zur Ablösung von IAS 39 sein, es geht also um IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Das Einladungsschreiben in englischer Sprache finden Sie hier. Im Einzelnen wurden folgende Interessengruppen angeschrieben:

Versicherungsunternehmen: Dienstag, 20. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr

Banken: Donnerstag, 22. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr

Unternehmen der Prüfungs- und Rechnungslegungsbranche sowie andere öffentliche Einrichtungen: Freitag, 23. April 2010 von 09:30 bis 13:00 Uhr

Anleger und sonstige Adressaten: Montag, 26. April 2010 von 14:00 bis 17:30 Uhr

Alle Gespräche werden im Gebäude der Generaldirektion Binnenmarkt in der Rue de Spa 2 stattfinden (Raum Prestige). Interessenten werden um Anmeldung bis zum 31. März 2010 gebeten, pro Organisation können aber aus Platzgründen lediglich ein bis zwei Vertreter erscheinen. Schriftliche Eingaben sind bis zum 14. April einzureichen. Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte an Herrn Nicolas Bernier Abas, entweder telefonisch unter +32 (2) 295 5929 oder per Email.

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Internetsendungen des IASB zu Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

24.03.2010

Der IASB wird zwei live ausgestrahlte Internetsendungen zum aktuellen Stand bei seinen Projekten hinsichtlich der Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte (Phase 2 des umfassenden Projekts zur Ablösung von IAS 39) und zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen abhalten.

An jede Sendung wird sich eine Frage-und-Antwort-Runde anschließen:

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Thema der Internetsendung: Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten (Phase 2 des umfassenden Projekts zur Ablösung von IAS 39)

Datum und Uhrzeit: Dienstag, 30. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Projektseite auf IAS PLUS

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Thema der Internetsendung: Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 31. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 17:00 Uhr (Angaben nach deutscher Zeit)

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

Projektseite auf IAS PLUS

Namibia Image

Namibia übernimmt den IFRS für KMU

23.03.2010

Mittels einer Resolution seines Rates hat das namibische Institut der Wirtschaftsprüfer den IFRS für KMU für die Anwendung in Abschlüssen in Namibia, die nach dem 17. Februar 2010 für die Veröffentlichung freigegeben werden, übernommen.

Nach der Resolution (in englischer Sprache, 330 KB) ergibt sich die Anwendbarkeit wie folgt:

 

1.1 Der Rat des Instituts hat entschieden, dass der IFRS für KMU durch folgende Unternehmen angewendet werden darf: ein 'börsennotiertes Unternehmen' oder ein 'nicht börsennotiertes Unternehmen', wie im Unternehmensgesetz von 1973 definiert, sofern es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

1.2 Andere Unternehmen als jene, für die das Gründungsdokument oder eine anderweitige Verordnung eine Überstimmung mit einem 'Rahmen getreuer Darstellung' wie durch die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung vorgesehen erfordert, dürfen den IFRS für KMU anwenden, sofern das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß der Definition in Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist - mit Ausnahme der Umstände, die in 1.4 unten beschrieben werden.

1.3 Unternehmen, für die rechtliche Vorschriften oder anderweitige Verordnungen eine Befolgung eines bestimmten Rechnungslegungsrahmens verlangen (und nicht den IFRS für KMU), dürfen den IFRS für KMU nicht anwenden, selbst wenn sie nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU sind.

1.4 Unternehmen, deren Rechnungslegungsrahmen keinen rechtlichen Anforderungen, einem Gründungsdokument oder einer anderweitigen Verordnung unterliegt, haben zu beurteilen, ob es sachgerecht ist, den IFRS für KMU anzuwenden, soweit das Unternehmen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig gemäß Abschnitt 1 des IFRS für KMU ist.

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Mitschrift vom ersten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2010

23.03.2010

IASB und FASB halten derzeit eine gemeinsame Sitzung in den Räumen des IASB von Montag, 22. bis Mittwoch, 24. März 2010, ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am ersten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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IASCF-Treuhänder tagen am 30. und 31. März

23.03.2010

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung (International Financial Reporting Standards Foundation), der Dachorganisation des IASB, werden am Dienstag und Mittwoch, 30. und 31. März 2010, in den Büroräumen der IFRS-Stiftung in London, 30 Cannon Street, zu einer Sitzung zusammen kommen.

Der Teil der Sitzung am 30. März von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr wird öffentlich abgehalten. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

Tagesordnung der Sitzung der Treuhänger der IFRS-Stiftung - öffentlicher Teil 30. März 2010

11:30h-12:45h Überprüfung des Stands bei den Konvergenzbemühungen von IASB und FASB

12:45h-13:45h Mittagspause

13:45h-14:15h Bericht des IASB-Vorsitzenden zu sonstigen Tätigkeiten des IASB

14:15h-15:00h Bericht des Ausschusses zur Aufsicht über den Standardsetzungsprozess

15:00h-15:45h Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats

15:45h-16:30h Vorschlag für den Prozess zur Überprüfung der Strategie und zur Überprüfung des IFRS-Beirats

16:30h-17:00h Stand der Finanzierungsbemühungen

Wenn Sie als Beobachter an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen Sie sich beim IASB unter Nennung Ihres Namens und Arbeitgebers anmelden.

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Brasilien übernimmt den IFRS für KMU

22.03.2010

Im Dezember 2009 hat der Brasilianische Ausschuss für Bilanzierungsverlautbarungen (CPC) eine portugiesische Fassung des IFRS für KMU als Wahlrecht für KMU in Brasilien verabschiedet.

Gemäß Resolution 1255 aus dem Jahr 2009 wurde der KMU-Standard des CPC durch den Brasilianischen Bundesbilanzrat (CFC) übernommen, das nationale berufsständische Gremium. Die Resolution 1255 finden Sie hier (775 KB). Der Standard ist eine vorläufige und inoffizielle Übersetzung des IFRS für KMU, der von der Internetseite des CPC heruntergeladen werden kann (in portugiesischer Sprache, 1,22 MB). Die IFRS-Stiftung arbeitet derzeit an einer offiziellen Übersetzung. Es wird erwartet, dass Prüfer in der Lage sein werden, zu berichten, dass Abschlüsse, die sich im Einklang mit dem KMU-Standard des CPC befinden, auch im Einklang mit dem IFRS für KMU stehen, weil es keinen bedeutenden Unterschiede zwischen der inoffiziellen portugiesischen Übersetzung und dem IFRS für KMU gibt.

Die geschätzte Zahl an KMU in Brasilien per Januar 2009 betrug 5,9 Millionen, das sind 99% der brasilianischen Unternehmen. Während erwartet wird, dass viele von ihnen weiterhin einem sehr einfachen Bilanzierungssystem folgen werden, das nach dem brasilianischen Gesetz über die KMU zulässig ist, erwartet man von vielen Anderen, dass sie auf das brasilianische Gegenstück zum IFRS für KMU übergehen werden. So wird bspw. erwartet, dass die brasilianische nationale Entwicklungsbank (BNDES) alle ihre Schuldner dazu auffordern oder sogar von ihnen verlangen wird, den neuen Standard zu verwenden (ungefähr 250.000 KMU).

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AFRAC nimmt gegenüber dem IASB Stellung zur Lageberichterstattung

22.03.2010

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf zur Lagerberichterstattung eingereicht.

Im Wesentlichen sind nach Meinung von AFRAC die Vorschriften nicht detailliert genug, und man wünscht sich eine Unterteilung in verpflichtende und nicht verpflichtende Bestandteile. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier (42 KB).
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EFRAG verlängert Kommentierungsfrist

22.03.2010

Analog zur Verlängerung der Kommentierungsfrist zum Entwurf von Änderungen an IAS 37 durch den IASB, hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beschlossen, auch die Kommentierungsfrist zu ihrem Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der IASB zu diesem Thema zu verlängern.

Neue Frist für die Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf einer Stellungnahme ist nun der 7. Mai 2010.
Entwurf Image

Frist zur Stellungnahme zu dem Vorschlag zur Ablösung von IAS 37 verlängert

21.03.2010

Wie wir bereits in einer Eilmeldung am Freitag bekannt gegeben hatten, hat der IASB auf seiner Sitzung am 19. März 2010 die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum überarbeiteten Standardentwurf ED/2010/1 zu einem Abschnitt der Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verlängert.

Dieser Abschnitt ist der Bewertung von Schulden gewidmet, die im Anwendungsbereich von IAS 37 liegen. Die ursprüngliche Frist zur Stellungnahme bis zum 12. April 2010 wurde nun bis zum 19. Mai 2010 ausgeweitet. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht durch andere Bilanzierungsstandards abgedeckt sind; dies schließt Schulden für die Stilllegung für Vermögenswerten, umweltbezogene Schulden, Verpflichtungen unter belastenden Verträgen sowie Schulden aus Rechtsstreitigkeiten ein. Im Juni 2005 hatte der IASB Vorschlägezur Änderung von IAS 37 herausgegeben, einschließlich überarbeiteter Bewertungsvorschriften. Angesichts der eingegangenen Stellungnahmen hat der IASB am 5. Januar 2010 überarbeitete Vorschläge herausgegeben, die mehr Leitlinien zur Bewertung beinhalten. Die Ausweitung der Stellungnahmefrist bezieht sich auf diese überarbeiteten Vorschläge. Der IASB beabsichtigt, IAS 37 im dritten Quartal 2010 zu ersetzen. Weiterführende Informationen:

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update Newsletter mit dem Titel IASB verfeinert Vorschläge für die Bewertung von Schulden in IAS 37 herausgegeben (in englischer Sprache, 89 KB), in welchem die Vorschläge erläutert werden.

Projektseite auf IAS PLUS.de

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